Kraj : Nemecko

Beitragsübernahme für private Pflegezusatzleistungen durch die Jobcenter

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 18 v Nemecko

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Mit der Petition wird gefordert, für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) eine Möglichkeit der angemessenen Beitragsübernahme für private Pflegezusatzversicherungen durch die Jobcenter zu schaffen.

Dôvody

Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung kommt der privaten Daseinsvorsorge, insbesondere der privaten Pflegevorsorge,eine immer wichtigere Rolle zu. Der Staat hat durch Einführung der geförderten PflegeBahr-Tarife bereits einen Meilenstein gesetzt. Trotz der Möglichkeit privat für den Pflegefall vorzusorgen (PflegeBahr bzw ungeförderte Pflegetagegeldtarife der Versicherungsgesellschaften) stehen viele Erwerbspersonen vor dem Problem, das private Vorsorgeversicherungen bei länger andauernder Erwerbslosigkeit (Bezug von Leistungen des SGB II / Hartz-IV) mangels Finanzierbarkeit vorzeitig aufgelöst werden müssen. Scheint dies bei bestimmten, verwertbaren Formen der Altersvorsorge (Lebens/Rentenversicherungen) noch effektiv und angemessen, um die Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden, so kehrt sich der Effekt bei privaten Pflegezusatztarifen ins Gegenteil um: Es wird bei Kündigung regelmäßig kein Rückkaufswert ausgezahlt, alle gezahlten Beiträge (inkl. der Förderung des Staates bei PflegeBahr) fällt den Kollektiven der Versicherungsgesellschaften zu.Sollte die Erwerbsperson im Alter pflegebefürftig werden und die Eigenanteile zur Pflege nicht vollständig tragen können, so tritt der Staat regelmäßig im Rahmen der Grundsicherung (Sozialamt) für diese Kosten ein, die nunmehr jedoch ein Vielfaches der Kosten betragen, die für eine Übernahme von angemessenen Beiträgen einer privaten Pflegevorsorge angefallen wären. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, eine Möglichkeit zu schaffen, angemessene Beiträge (absolute Summe in EUR/Monat oder absolute Leistungshöhe in EUR/Monat) während des Bezugs von Leistungen des SGB II direkt vom Jobcenter übernehmen zu lassen, damit Personen, welche bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit privat vorgesorgt haben, nicht ihre Absicherung für den Pflegefall verlieren. Für den Staat bzw Gesetzgeber ergibt sich hier auch der Vorteil, dass die Leistungen der Sozialämter für Pflegeleistungen perspektivisch reduziert werden und die Bürger zur privaten Vorsorge motiviert werden. Ergänzend sei noch der Hinweis gestattet, das private Pflegeversicherungen, nach einer Kündigung, bei Neuanträgen aufgrund Gesundheitsprüfung (PflegeBahr ausgenommen) bzw. höheren Beiträgen wg. höheren Eintrittsalters (auch PflegeBahr) oft nicht mehr ohne Weiteres abgeschlossen werden können. Den Personen bleibt somit auch bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit eine adäquate Pflegevorsorge verwehrt, falls eine bestehende Absicherung während des Bezugs von Leistungen des SGB II, aufgrund nicht gegebener Finanzierbarkeit durch den Regelsatz, aufgelöst worden ist. Die im SGB II schon normierte Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR/Monat kann bei realitätsnaher Betrachtung im vorliegenden Fall nicht als ausreichend und zweckdienlich für die Beitragsübernahme von privaten Pflegevorsorgeverträgen angesehen werden, da diese Pauschale hinsichtlich der Höhe bereits für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung benötigt wird

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