Bekämpfung illegaler Beschäftigung - Einführung einer Kronzeugenregelung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
136 Unterstützende 136 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

136 Unterstützende 136 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Kronzeugenregelung zu beschließen, vergleichbar mit der erfolgreichen Regelung beim Kartellrecht.

Begründung

Arbeitnehmer sollten Schwarzarbeit anzeigen können und dabei selbst garantiert straffrei bleiben. Kein Unternehmer wird schwarz beschäftigen, wenn er sich dem Risiko ausgesetzt sieht, dass er von einem Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter deswegen angezeigt werden könnte. In einer Übergangsphase sollten auch Arbeitgeber diese Möglichkeit zur Selbstanzeige erhalten und damit straffrei fällige Steuern und Sozialabgaben nachentrichten können.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-603-006880
    88142 Wasserburg (Bodensee)
    Zollverwaltung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eine
    Kronzeugenregelung vergleichbar mit der im Kartellrecht zu beschließen.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer sollten Schwarzarbeit anzeigen und dabei selbst straffrei bleiben
    können. Denn kein Unternehmer werde das Risiko von Schwarzarbeit eingehen, wenn die
    Möglichkeit bestehe, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. ehemaligen
    Mitarbeiterinnen... weiter

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