Kraj : Německo

Bekanntgabe der Gutachter der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 10 v Německo

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Mit der Petition wird gefordert, die Bekanntgabe der Gutachter in den Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte gemäß §106 SGB V festzuschreiben und im SGB zu ergänzen.

Odůvodnění

Im § 106 im Sozialgesetzbuch V sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Ärzten beschrieben. Ein wesentlicher und oftmals entscheidender Faktor sind dabei die Gutachten, die in solchen Fällen oftmals durch die Prüfstellen oder Kassenärztliche Vereinigungen in Auftrag gegeben werden. Im Gegensatz zu jedem im Deutschland stattfindenden Gerichtsverfahren bleiben die Gutachter in diesen Verfahren und auch ihr beruflicher Hintergrund anonym und unbenannt. Der Arzt bekommt ein anonymes Gutachten vorgelegt und erfährt nicht, wer es geschrieben hat oder welchem Beruf der Gutachtenersteller nachgeht. Dies führt zu verschiedenen Problematiken:1. Häufig zeigen sich in diesen Gutachten schwerwiegende Mängel, die nicht den Standards einer gerichtlichen Gutachtertätigkeit entsprechen. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da der Arzt, nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr die Möglichkeit hat, vor dem Sozialgericht Stellung dazu zu nehmen. Die Entscheidung des Sozialgerichtes erfolgt alleine auf Basis der Aktenlage.2. Es ist nicht vorgeschrieben, welche Berufsgruppen diese Begutachtungen durchführen. Sie können z. B. von einem anderen Arzt durchgeführt werden, aber auch von einem Betriebswirt oder Mathematiker ohne jegliche medizinische Kenntnisse. 3. Fachärzte, die mehrere Facharztqualifikationen in besonderer Verbindung haben, werden oftmals nur von einer Fachrichtung begutachtet, einfach da entsprechende Kombinationen bei den Gutachtern fehlen. Daher kommt es hier auch zu Fehlbeurteilungen.4. Die fehlende Transparenz ermöglicht es den betroffenen Ärzten nicht, befangene Kollegen oder direkte Konkurrenten abzulehnen. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt im Zuge der Gleichbehandlung.Zusammenfassend ist eine Transparenz in diesem Procedere unerlässlich. Jeder Prozessteilnehmer vor Gerichten in Deutschland bekommt mitgeteilt, wer Gutachter ist in den ihn betreffenden Gerichtsprozessen. Ein Arzt hingegen, der seine Arbeit macht, bekommt dies nicht mitgeteilt. Da diese Verfahren potentiell auch Ärzteexistenzen gefährden können, muss auch in ihnen eine höchstmögliche Verantwortung gegenüber dem Betroffenen gesetzlich verankert werden.Die Transparenz der Wirtschaftlichkeitsprüfung muss daher gesetzlich festgelegt werden zur Gewährleistung von Mindeststandards in der Verteidigung der Ärzte gegenüber fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

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