Reģions: Bavārija
Veselība

Bekleidung ist auch ein Gut zur Deckung des täglichen Bedarfs!

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Bayerischer Landtag
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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 13.04.2022
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Bekleidung soll ab sofort und zukünftig in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 §10 im stationären Handel den Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs zugeordnet werden. Die Gleichstellung von Bekleidungsgeschäften mit u.a. Schuhgeschäften, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkten in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 § 10 durch die Bayerische Staatregierung bzw. den Bayerischen Landtag soll umgehend festgesetzt werden.

Pamatojums

Bekleidung wird von Menschen täglich benötigt um sich vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee, Kälte, aber auch Sonnenstrahlung und Hitze zu schützen. Insbesondere in der Öffentlichkeit bekleiden sich Bürgerinnen und Bürger in der Regel täglich. Bekleidung ist ebenso wie zum Beispiel Schuhe einem Verschleiß ausgesetzt, Kinder im Wachstumsalter benötigen häufiger neue Bekleidung aufgrund der Größe.

Wenn von der Bayerischen Staatsregierung Schuhe als alltäglicher Bedarf angenommen werden stellt sich die Frage, warum das dann nicht für die Socken, die Unterwäsche, die Hose/den Rock/das Kleid, den Pullover, das Sweatshirt, die Bluse, das Hemd, die Jacke oder den Mantel gilt. Bei Kälte schützen dann nicht nur kältefeste Schuhe oder Stiefel, sondern auch Mützen, Schals und Handschuhe täglich.

Aus Gründen der Gleichbehandlung bzw. des Gleichheitsgrundsatzes muss der stationäre Handel mit Bekleidung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 §10 auch dem täglichen Bedarf zugeordnet werden wie z.B. Schuhgeschäfte, Blumengeschäfte, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, da auch Bekleidung täglich benötigt wird.

Wie auch die anderen täglichen Bedarfe kann auch Bekleidung online bestellt werden. Dies ist jedoch auch bei den anderen Gütern des täglichen Bedarfes, welche in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 §10 als täglicher Bedarf definiert sind möglich. So kann das Recht auf Bildung mittlerweile Online, sowie in Buchhandlungen stationär befriedigt werden, Schuhe sind online bestellbar, nahezu alle Artikel eines Bau- und Gartenmarktes und auch Blumen und Pflanzen können online bestellt werden. Darin kann die unterschiedliche Behandlung von Bekleidung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 §10, d.h. diese nicht als täglichen Bedarf zu definieren nicht begründen.

Daher muss Bekleidung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Teil 2 §10 ab sofort und zukünftig als Gut zur Deckung des täglichen Bedarfs eingestuft werden.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat die Petition beraten und in diesem Prozess eine Stellungnahme des Beyerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege angefordert (siehe Anhang als PDF). In dieser wird festgestellt, dass die kritisierte Nichteinstufung von Bekleidungsgeschäften als Geschäft zur Deckung des täglichen Bedarfs im Moment nicht von Bedeutung sei, da mit Beschluss vom 19. Januar 2022 der Bayerische Veraltungsgerichtshof die 2G-Regelung im Einzelhandel außer Kraft gesetzt habe und damit Zugangsbeschränkungen entfallen sind. Der Petitionsausschuss hat in Abstimmung beschlossen, die Petition aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Nein, man muss nicht täglich, oder zumindest zweimal wöchentlch Kleidung einkaufen. Und wenn dringend etwas benötigt wird, kann man auch online ohne Kontakt bestellen. Somit gehört Kleidung einkaufen definitiv nicht zum täglichen Bedarf!

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