Область: Германия

Bereitstellung des Equipments für Digitales Lernen für Kinder und Jugendliche als Sachleistung in Hartz-IV-Haushalten

проситель
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Поддерживающий 26 через Германия

Сбор закончен

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  1. Начат 2020
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог с получателем
  5. Решение

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

пересылка

Mit der Petition wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) gegen Kinderarmut gefordert, dass Kindern und Jugendlichen (inkl. Berufsschülern, Studenten und in einer Fortbildung/Umschulung befindlichen unter 27-Jährigen) für jeden Haushalt ein Laptop und ein Internetflatrateanschluss als Sachleistung zur Verfügung gestellt wird, wenn deren Eltern oder Sorgeberechtigte Hartz IV beziehen oder das Haushaltseinkommen maximal 100 Euro über der Armutsgrenze in Deutschland liegt.

основания

Durch Corona hat sich gezeigt das Digitales Lernen wichtig ist. Der Umgang mit dem PC ist auch für den Arbeitsmarkt wichtig und so wird Chancengleichheit gewährt.

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Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren (ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren(ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

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