Regione: Germania

Beschränkung der Auskunfts-Tätigkeit von Wirtschaftsauskunfteien (Verbesserung von Datenschutzbelangen)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Supporto 18 in Germania

La petizione è conclusa

18 Supporto 18 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit dieser Petition wird gefordert, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Holding AG und andere in diesem Segment in ihrer Auskunftei-Tätigkeit ausschließlich auf den engen Rahmen der Wirtschaftskriminalität beschränkt werden. Dass der Unternehmer, wie die Privatperson, die in ihrem Wirtschaftsleben keine gerichtlich nachgewiesenen Straftaten im Rahmen der gültigen Tagesatz-Regelung im Führungszeugnis der Bundespolizei haben, aus der Schufa-Auskunft zu entfernen sind.

Motivazioni:

Der Mensch wird durch die Auskunftei-Tätigkeit auf das Minimum der Kreditwürdigkeit reduziert. Mit Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 GG und in Bezug auf den durch die COVID-19 verordneten Lockdown werden Unternehmen und natürliche Personen durch Auskünfte von Auskunfteien in ihrer Freiheit eingeschränkt und durch die Reduzierung auf die Kreditwürdigkeit in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt. Im Zuge des Lockdown werden in naher Zukunft die negativen Einträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten sehr stark ansteigen, ohne dass die betroffene Person, das betroffene Unternehmen, auf dieses Geschehen Einfluss nehmen konnten. Die negativen Einträge und Scorings für natürliche Personen und Unternehmen enthalten keinerlei Nennung von Historien und Gründen, keine Beschreibung von Umständen, die zum Eintrag führten. Ob schuldhaftes, bewusstes Fehlverhalten vorlag, oder ob es dem Lauf der Dinge unterlag, wird nicht dokumentiert.Im Zuge der zunehmenden Bewusstwerdung der Menschen sollte die Eigenverantwortung und das Vertrauen zwischen Vertragspartnern wieder gestärkt werden, und die Beurteilung von Vertrauenswürdigkeit wieder zurück in die Hände der Vertragspartner gelegt werden, anstatt in eine NGO, die aus reinem Profit über Menschen und Unternehmen urteilt, die sie nicht kennt, nie gesprochen hat, und häufig genug auf Fehlinformationen beruht.Da im aktuellen Geschehen Privatpersonen und bis hin große, nicht systemrelevante Unternehmen, nur sehr bedingten und geringen Zugang zu umfänglichen Geldmitteln haben, jedoch systemrelevante Unternehmen und vor allem Banken unbegrenzt auf Geldmittel zugreifen können, besteht ein erheblicher Schiefstand in der Möglichkeit, offene Forderungen auszugleichen. Damit basiert die Beurteilung einer Kreditwürdigkeit auf deutlich unterschiedliche Möglichkeiten der jeweils betroffenen Personen im Auskunftei-Register. Deshalb ist die Auskunftei auf rein wirtschaftlich kriminelle Handlungen zu reduzieren. Die Gleichheit vor dem Gesetz (GG Artikel 3) wäre damit vollständiger erfüllt, weil zurzeit deutlich unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen existieren, die abzuschaffen sind. Entweder erhält jedermann Zugang zu freien Geldmitteln oder aber die Beurteilung der Kreditwürdigkeit muss auf kriminelle Handlungen eingeschränkt werden.

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