Regione: Tiuringija

Beschwerde über Gesetz zur Schülerbeförderung

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
11 11 in Tiuringija

Peticija pabaigta

11 11 in Tiuringija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition?

Die Änderung der angesetzten "angeblich" zumutbaren Strecken für Schüler und somit die Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung!

Momentan gültig Kostenübernahme

  1. bis einschließlich Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei (2) Kilometern,

  2. ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei (3) Kilometern.

    Welche Entscheidung wird beanstandet?

    Ja, Ablehnung eines Antrages auf Kostenübernahme der Fahrtkosten meines Sohnes durch das Landratsamt Schmalkalden /Meiningen. Strecke zur Schule 2960m, Grenze bei 3000m.

    Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

    Landratsamt Schmalkalden Meiningen

    Wie wird die Petition begründet?

    Die Umstände bestehen darin, dass für einen 10-jährigen Jungen mit 35 kg Körpergewicht eine Strecke von 2940 Meter Fußweg mit einem Schulranzen mit einem Gewicht von 9,5 kg plus Sporttasche als zumutbar gilt. Hinzu kommt die bergige Region und im Winter die teils ungeräumten Fußwege.

Genauso verhält es sich bei den Grundschülern, kein verantwortungsvolles Elternteil hält es für zumutbar, einen Erstklässler 2 km mit einem 6 Kg schweren Schulranzen loszuschicken.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, Änderung des Gesetzes zur Kostenübernahme in der Schülerbeförderung, Änderung der zumutbaren Strecken für Grundschüler auf 1 km und ab 5. Klasse auf 2 km!!

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine, ich habe mich einfach nur geärgert.

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parsisiųsti (PDF)

žinios

  • Die Petition ist am 19. September 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 31. Oktober 2017 wurde die Petition von 11 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Unabhängig davon forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss... toliau

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