Besitzsteuern - Orientierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

84 Unterstützende 84 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Höhe der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer künftig auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers des Erbes bzw. der Schenkung bemessen wird.

Begründung

Derzeit die Höhe der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer beeinflussende Faktoren sind das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser bzw. Schenkendem und Empfänger sowie der Wert des Vermögens. Keine Berücksichtigung findet hingegen die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers, also beispielsweise, ob der Empfänger zB. aufgrund Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit alleine aus diesem Erbe, aus dieser Schenkung seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.Mit dieser Petition wird gefordert, diesen Aspekt ebenfalls in die Berechnung der Steuer einfliessen zu lassen.Um eine faire Berechnung ohne erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu erreichen, wird zur praktischen Umsetzung vom Petenten vorgeschlagen, den über die Höhe der Freibeträge nach §16 ErbStG hinausgehenden Wert des hinterlassenen bzw. geschenkten Vermögens als Einkommen des Empfängers zu behandeln und damit nicht mehr der Erbschafts-/Schenkungssteuer, sondern der Einkommenssteuer zu unterwerfen.Je ein Zehntel des relevanten Betrages sollte im Jahr des Erbfalls/der Schenkung und den nachfolgenden neun Jahren in das zu versteuernden Einkommen des Empfängers eingerechnet werden. Mehrfache Erbschaften bzw. Schenkungen in diesem Zeitraum würden sich einfach kulminieren.Um sicherzustellen, dass der Empfänger seiner Steuerpflicht nachkommen kann und in den zehn Jahren keine Steuerschulden aufbaut, könnte im ersten Jahr für die in diesem Jahr nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zu zählenden neun Zehntel eine Steuervorauszahlung erhoben werden, die dann in den Folgejahren mit der Steuerlast verrechnet wird. Alternativ könnte bei Immobilien zur Sicherstellung der Steuerzahlung in den zehn Jahren ein Grundpfandrecht zugunsten des Staates eingetragen werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-611-052372

    Besitzsteuern
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    künftig auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers des Erbes
    bzw. der Schenkung bemessen wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, bisher finde die Frage der
    wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers eines Erbes oder einer
    Schenkung keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe der
    entsprechenden Steuer. Dies sei sozial... weiter

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