Besoldung, Versorgung; Besoldungsanpassung

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Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
8 412 8 412 w Szlezwik-Holsztyn

Okno dialogowe zakończone

8 412 8 412 w Szlezwik-Holsztyn

Okno dialogowe zakończone

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

przekazywanie

Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst ist 1: 1 für Beamte, Richter und Staatsanwälte zu übernehmen. Die Landesregierung plant, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht 1:1 sondern zum Nachteil der Beamten zeitlich verschoben und der Höhe nach nur teilweise zu übernehmen. Anschließend sollen die Landesbediensteten in einem bislang beispiellosen Besoldungsdiktat bis 2018 mehrjährige Reallohnverluste hinnehmen, in dem die Besoldungsanpassungen nicht einmal einen Inflationsausgleich beinhalten. Dies trotz anhaltend hoher Steuereinnahmen. Das Vorhaben der Landesregierung beinhaltet einen Angriff auf die Tarifautonomie. Das bislang bewährte Verfahren der Lohn- und Besoldungstindung im Öffentlichen Dienst wird auf den Kopf gestellt und soll offenbar durch gesetzliche Vorgaben präjudiziert werden. Die einzelnen Beschäftigungsgruppen und ihre Interessenvertretungen werden in geschickter Weise gegeneinander ausgespielt. Für die Schlechterstellung der gesamten Beamtenschaft in Schleswig Holstein gibt es keinen sachlichen Grund.Zudem verletzt das gerade schwerpunktmäßig für den höheren Dienst vorgesehene Sonderopfer in hohem Maße den Gleichheitsgrundsatz und die amtsangemessene Besoldung. Es entsteht ein 2-Klassen Beamtentum. Die geplante Schlechterstellung der Beamten ist auch nicht mit der Regierungserklärung vom 13. Juni 2012 zu vereinbaren in der es heißt: "Diese Regierung setzt auf eine neue politische Kultur. Wir setzen auf Dialog, Transparenz und Teilhabe." Die Regierungskoalition räumt der Partizipation einen hohen Stellenwert ein und erläutert, dass Bürgerbeteiligung auch bedeute, den "Weg zur Entscheidung" zu akzeptieren. Davon ist in der Besoldung nichts zu merken. Mit den Beamten, Richtern und Staatsanwälten wird wie mit Leibeignen umgegangen. Der vom Ministerpräsidenten in seinem Schreiben vom 22. März 2013 an alle Beamtinnen und Beamte der Landesverwaltung verlautbarte "solidarische Weg" ist tatsächlich eine einseitige Anordnung der Landesregierung. Solidarisch ist allein die 1:1 Übernahme des als Kompromiss ausgehandelten Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf alle Beamten, Richter und Staatsanwälte.

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Aktualności

  • 11.06.2013Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition, die von 8.412 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern sowie mit 135 weiteren Online-Petitionen unterstützt wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Finanzministeriums mehrfach beraten.Der Petitionsausschuss zeigt sich angesichts der sehr großen Anzahl der Mitzeichnungen zum vorliegenden Petitionsverfahren tief beeindruckt. Die öffentliche Petition wird erst seit kurzem angeboten. Die außerordentliche Beteiligung durch die Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zeigt, dass das Instrument, mit dem der Ausschuss die Bürgerbeteiligung stärken möchte, angenommen wird. Soweit mit der Petition beanstandet wird, dass... dalej

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