Region: Niemcy

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Änderung des Strafgesetzbuchs im Hinblick auf die Tatbestände Mobbing und Cyber-Mobbing

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
85 85 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

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Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, dass die Tatbestände Mobbing und Cyber-Mobbing eingeführt werden - insbesondere im Jugendstrafrecht. Zur Prävention und zur Abmilderung der Folgen von Mobbing in der Schule möge der Bundestag einen Rechtsanspruch auf schulpsychologische Betreuung von Schülern beschließen.

Uzasadnienie

In einem Internet-Lexikon heißt es:Die Problematik des Opfers besteht sehr häufig darin, dass es, um dem Mobbing zu entgehen, zum Schulverweigerer wird oder die Schule verlässt bzw. wechselt. Faktisch wird damit das Opfer negativ sanktioniert, während der oder die Mobber indirekt belohnt werden. Die Solidarität der Lehrer mit dem Opfer ist nach bisherigen Erfahrungen wenig ausgeprägt.Opfer von Mobbing können eine psychische Traumatisierung erleiden, selbstverletzendes Verhalten zeigen und auch gewalttätig reagieren, unter Umständen erst Jahre später. In Danzig nahm sich eine vierzehnjährige Schülerin das Leben und Amokläufe wie der Amoklauf von Emsdetten oder der Amoklauf von Kauhajoki werden mit einem jahrelangen Mobbing gegen den Amokläufer in Zusammenhang gestellt.Wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte auch ein Zusammenhang von Mobbing in der Schule und Rauschtrinken. Schüler, die verbale Aggressionen von ihren Lehrern erlebt hatten, waren zu einem höheren Prozentsatz mit Rauschtrinken involviert als Schüler, die keine Aggressivität von Lehrern ihnen gegenüber wahrgenommen hatten.Einzelne Handlungen im Mobbing und Cyber-Mobbing mögen strafbar sein, doch sollte bei einer Straftat Mobbing das gesamte Handlungsbild betrachtet werden.In einem Witz heißt es: "Neun von zehn Personen haben kein Problem mit Mobbing". Die Mitglieder des Deutschen Bundestag mögen nun entscheiden wen sie schützen wollen: Die Mobbing-Opfer oder die Mobber.

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Aktualności

  • Pet 4-19-07-451-004650 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Straftatbestände Mobbing und Cyber-Mobbing
    einzuführen – insbesondere im Jugendstrafrecht.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass Opfer von Mobbing
    bzw. Cyber-Mobbing häufig den Besuch der Schule verweigern, die Schule verlassen
    oder wechseln würden. Damit würden die Opfer faktisch die negativen
    Konsequenzen tragen, während diejenigen, die Mobbing bzw. Cyber-Mobbing
    betrieben, indirekt belohnt würden. Opfer von Mobbing könnten dadurch... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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