Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Anwendung der sog. Landesverrats-Paragrafen auf nur einen definierten Personenkreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
128 Unterstützende 128 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

128 Unterstützende 128 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannten Landesverrats-Paragrafen zukünftig auf nur noch einen definierten Personenkreis anzuwenden sind, der Verantwortung für die Landessicherheit trägt. Die Anwendbarkeit auf die Presse soll dabei ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Begründung

Die ungehinderte Berichterstattung ist ein Grundpfeiler der Demokratie und muss unbedingt geschützt werden. Ein Werkzeug, das investigativen Journalismus unterbinden kann, darf deshalb kein Bestand haben.Der Fall Netzpolitik ist seit 1963 der erste Versuch einer Justizstelle, Journalisten für kritische Veröffentlichungen mit dem Straftatbestand des Landesverrats zu belangen. Trotz mehrfacher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das sich in unzähligen Entscheidungen bemüht hat, die zentrale Aufgabe der umfassenden Informationsvermittlung, und der damit verbundenen Notwendigkeit der Informationsbeschaffung der Medien herauszustreichen, besteht durch die Paragrafen 93 ff StGB ein Instrument, das dazu genutzt werden kann, genau diese zentrale Aufgabe der Medien nach Ermessen der Justiz zu unterbinden oder zumindest zu behindern.Hierzu zitiere ich Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes aus seiner Rede vom 28. Oktober 2014, anlässlich der Verleihung des „"Otto Brenner Preises für kritischen Journalismus“:Politische Entscheidungen – so heißt es im Urteil – können nicht getroffen werden, wenn der Bürger sich nicht umfassend informieren kann. Und zwar sowohl in tatsächlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die verschiedenen Meinungen, die sich zu einem Thema bilden. Deswegen – so das Bundesverfassungsgericht – sei es Aufgabe der Medien, als „orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung“ die notwendigen Informationen zu beschaffen und zu ihnen Stellung zu beziehen. Außerdem dienten die Medien dazu, die in der Gesellschaft sich ständig neu formenden Meinungen und Forderungen an die Politik heranzutragen, damit diese sie in ihr Handeln einbeziehen könne. Zusammengefasst sei deswegen eine „freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich“. Und in späteren Entscheidungen heißt es hieran anknüpfend, freie Medien seien für eine freiheitliche demokratische Grundordnung „schlechthin konstituierend“. Die Landesverrats-Paragrafen sind im Geiste des kalten Krieges entstanden und in aller Eile in den Nachkriegsjahren beschlossen worden. Die Zeit bezeichnete damals die Strafrechtsnovelle als „Schicksalsgesetz“. Zu Recht, denn das Vorgehen des Generalbundesanwalts zeigt, dass das Instrumentarium der Landesverrats-Paragrafen missbraucht werden kann – und dass, wie der ehem. Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schreibt, „die Bundesanwaltschaft mit ihren außergewöhnlichen Vorgehen, das in diametralem Gegensatz zu ihrer demonstrativen Hemmung in Sachen NSA-Überwachung steht, allerdings [eines] schon erreicht [hat]: Eine Verunsicherung des Vertrauens – nicht nur bei Journalisten – in das Funktionieren unseres Rechtsstaats.“ Dieses Vertrauen muss und kann einzig durch die Modifizierung der Paragrafen 93 ff wiederhergestellt werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-451-023924

    Besonderer Teil des Strafgesetzbuches


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
    sogenannten Landesverrats-Vorschriften zukünftig auf nur noch einen definierten
    Personenkreis anzuwenden sind, der Verantwortung für die Landessicherheit trägt.
    Die Anwendbarkeit auf die Presse soll dabei ausdrücklich ausgeschlossen werden.
    Zur Begründung... weiter

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