Regiune: Germania

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufhebung des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 40 in Germania

Petiția a fost inchisa

40 40 in Germania

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen § 130 StGB (Volksverhetzung) aufzuheben.

motive

Der § 130 StGB (Volksverhetzung) ist meiner Auffassung nach:- grundgesetzwidrig, da er nicht mit Art. 5 (1) GG und Art. 2 (1) GG vereinbar ist.- nicht mit Art. 10 EMRK (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) vereinbar. Dort heisst es:Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.- völkerrechtswidrig da er nicht mit dem (General comment No. 34) Article 19: Freedoms of opinion and expression CCPR/C/GC/34 (12.09.2011) vereinbar ist. Dort heisst es unter 49:„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“(...)(49. "Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression.1 The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events" ) - Völkerrechtswidrige Gesetze sind grundsätzlich auch grundgesetzwidrig da sie nicht mit Art. 25 GG (Vorrang des Völkerrechts) vereinbar sind. Dort heisst es: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes"- "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen."(Zitat von Charles Baron de Montesquieu französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker * 18.01.1689, † 10.02.1755 )- „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“ (Voltaire zugeschriebene, tatsächlich aber aus einer Biographie der Britin Evelyn Beatrice Hall über Voltaire)Der Dissens ist von der Meinungsfreiheit geschützt, denn nur so kann es Diskurs/Diskussion/Kom­pro­miss geben, welche die Grundlage jeder Demokratie bilden.

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