Region: Germany

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufnahme nicht eingehaltener Wahlversprechen von Parteien in das StGB

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
116 supporters 116 in Germany

The petition is denied.

116 supporters 116 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge einen Gesetzentwurf verabschieden, welcher Wahllügen, also die Wahlversprechen der einzelnen Parteien während des Wahlkampfes, welche nach der Wahl nicht eingehalten werden, in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnimmt.

Reason

In jedem Wahlkampf werden den deutschen wahlberechtigten Bürgern Versprechen gemacht, um deren Vertrauen zu gewinnen und somit deren Wahlstimme zu erhalten. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass es sich hierbei oft in hohem Maße um arglistige Täuschung handelt. Dadurch entsteht dem Wähler oft erheblicher Schaden. Das StGB kennt unter §§ 263-266b den Straftatbestand des Betruges, welche sich aber nur als Vermögensdelikt definiert. Der Gesetzgeber erkennt zwar gewisse Sonderregelungen (Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB ,Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB ,Subventionsbetrug nach § 264 StGB ,Computerbetrug nach § 263a StGB – welcher den Betrug einer Maschine und nicht eines Menschen berücksichtigt- und die Täuschung des Finanzamtes nach § 369 ff. Abgabenordnung (AO) als Steuerhinterziehung) an, jedoch greift keine der angeführten §§ die Leistungserschleichung (Leistung definiert als erbrachte Wahlstimme des Wählers und Erschleichung definiert als inhaltsloses Versprechen der Parteien), welche in regelmäßigem Abstand von 4 Jahren durchgeführt wird, auf.

Link to the petition

Image with QR code

Tear-off slip with QR code

download (PDF)

News

  • Pet 4-18-07-451-039627 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, „Wahllügen“, also Wahlversprechen der einzelnen
    Parteien während des Wahlkampfes, die nach der Wahl nicht eingehalten werden,
    unter Strafe zu stellen.

    Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass in regelmäßigen
    Abständen von 4 Jahren durch inhaltslose Versprechen der Parteien die
    Wählerstimmen „erschlichen“ würden. Dies sei im Gegensatz zum Computerbetrug
    oder Kapitalanlagebetrug bisher jedoch nicht strafbar.

    Die Eingabe wurde als öffentliche... further

Not yet a PRO argument.

Etwas unscharf. Denn die Umsetzung hängt ja auch davon ab, ob die bestimmenden Institutionen Bundestag/Bundesrat mit ihrer Mehrheit entsprechend dafür sorgen. Leider wird vergessen, dass "Abweichler" nur dem demokratischen Ruf folgen, nach bestem Wissen und Gewissen ab zu stimmen und nicht, wie die Parteilinie es es vorgibt (sind ja noch nicht ganz in der DDR)

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now