Region: Tyskland

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufnahme von psychischem Missbrauch als Straftat ins Strafrecht

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Støttende 90 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

90 Støttende 90 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, zu beschließen, dass psychischer Missbrauch als Straftat in das Gesetz aufgenommen wird und entsprechend nachverfolgt und bestraft wird. Er möge weiterhin beschließen, dass es im ersten Schritt einen Schutz vor Narzissten gibt. Um dies nachzuvollziehen, sollen psychologische Gutachten von ausgebildeten Experten als Grundlage dienen.

Begrundelse

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung u. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen u. häuslicher Gewalt trat am 1. August 2014 in Kraft. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen u. Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss u. sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert u. die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Immer mehr Frauen u. Männer werden Opfer von psychischem Missbrauch, u.a. in Form von häuslicher Gewalt. Dabei sind auch oft Kinder betroffen, die besonders schutzbedürftig sind. Derzeit wird psychischer Missbrauch in Deutschland oft noch nicht geahndet, da er schwer nachvollziehbar ist. Des Weiteren ist es häufig der Fall, dass die Opfer durch die Täter noch als die Schuldigen dargestellt werden u. dadurch keine Unterstützung erhalten. Eine Klärung der Tatsachen ist in diesem sensiblen Bereich jedoch notwendig. Häusliche Gewalt betrifft aber alle Bildungs- u. Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen u. Kulturen. Studien für Deutschland u. Europa belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird. Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. Diese Kinder neigen dann oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert bzw. umgehend gestoppt werden. Gewalterfahrungen werden von Opfern häufig als schwerwiegende Eingriffe in ihre Persönlichkeit erlebt, die Ängste oder gar erhebliche traumatische Beeinträchtigungen auslösen können. Da dies oft im Verborgenen stattfindet u. sie somit ihren Schein nach Außen wahren können. Kommt es zu einer Anzeige durch das Opfer wird diese meist aufgrund von fehlenden Beweisen abgetan. Daher ist es in einem 1. Schritt wichtig besser auf diese Anzeigen zu reagieren u. die Opfer zu schützen. Die Idee ist die Einrichtung einer Instanz, die die Täter psychologisch begutachten, um die Anzeige des Opfers zu stützen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind können langfristige psychische Schäden verursacht werden, wenn psychische Gewalt zum Alltag gehört. Hier gilt es einen Schutz aufzubauen u. ein Programm zu entwickeln, dass Kinder, die manipuliert u. dadurch psychisch bedrängt werden, schützt. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung wäre hierzu ein erster Schritt, um auch nicht kassenärztliche Therapeuten nutzen zu können. Um Kinder zu schützen, ist es wichtig, dass die Eltern stabilisiert werden. Darüber hinaus soll es zulässig werden, dass aufgezeichnete Telefonate oder andere Aufzeichnungen als Beweise anerkannt werden. Die Petition soll das Thema in die Öffentlichkeit tragen u. Lösungsansätze finden, die juristisch tragbar sind.

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Nyheder

  • Pet 4-19-07-451-005908 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, psychischen Missbrauch als Straftat in das Gesetz
    aufzunehmen.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass immer mehr Frauen
    und Männer von psychischem Missbrauch betroffen seien, etwa in Form häuslicher
    Gewalt. Betroffen seien auch Kinder, die besonders schutzbedürftig seien. Derzeit
    werde psychischer Missbrauch nicht geahndet, da er schwer nachzuweisen sei. Es
    solle zugelassen werden, dass aufgezeichnete Telefonate oder andere
    Aufzeichnungen... mere

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