Alueella: Saksa

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ausweitung/Verschärfung des § 114 Strafgesetzbuch (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
113 Tukeva 113 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Angestellte, die im Auftrag des Staates handeln oder hoheitliche Aufgaben übernehmen, - Polizei, Feuerwehr, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes - besonders durch das Gesetz geschützt werden, indem § 114 Strafgesetzbuch (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) ausgeweitet und verschärft wird.

Perustelut

Hierbei ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorzusehen; im besonders schweren Fall von mindestens drei Jahren. Bei Minderjährigen sind 100 Sozialstunden und ein Seminar vorzusehen.Nach dem Berichten verschiedener Medien sinkt zwar die Kriminalstatistik insgesamt, jedoch steigt diese in dem Bereich Gewalt gegen Beamte im Einsatz und Angestellte des öffentlichen Dienstes.Dies ist nach Meinung verschiedener Experten vor allen auf zwei Dinge zurückzuführen:1. Verroht die Gesellschaft insgesamt. Unterlassene Hilfeleistung und Rücksichtslosigkeit nehmen immer weiter zu auf deutschen Straßen. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mittlerweile als Gegner gesehen die dazu da sind um Frust abbauen zu können.2. Deckt die Kriminalstatistik unzureichend die Anzahl der Angriffe gegenüber Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.So ein Verhalten ist untragbar. In einem der wohlhabendsten Länder der Welt wird zugeschaut wie:-Staatsdiener die Mitbürgern aus lebensgefährlichen Situationen helfen-Angestellte die sich für Rehabilitation oder Erziehung von Jugendlichen einsetzen-oder Mitarbeiter einer Behörde dafür sorgen, dass dieses Land überhaupt funktionieren kanndurch Beleidigungen oder tätliche Angriffe zunehmend gefährdet werden. Es ist wichtig sich für die Menschen einzusetzen die jeden Tag ganz vorne ihren Dienst tun und anderen helfen. Egal ob aus Notlagen, in Erziehung oder in Verwaltungsangelegenheiten. Der § 114 StGB ist unzureichend, da er nur ein Teil der Menschen schützt die sich für den Staat und dessen Mitbürger einsetzen. Zudem ist die Strafe zu gering, da Menschen die Konsequenzen des § 114 StGB weiterhin als harmlos ansehen.

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