Rajon : Gjermania

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Einführung von § 90c Strafgesetzbuch

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Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, einen § 90c Strafgesetzbuch (Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland) einzuführen, wonach, wer öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung leugnet oder verächtlich macht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

arsye

Als Reaktion auf vermehrte Aktionen der sog. Reichsbürgerbewegung, welche auch zunehmend gewaltbereit gegenüber staatlichen Institutionen auftritt, ist die Schaffung eines neues Staatsschutzdelikts in Form eines neu zu schaffenden § 90c StGB (Leugnung der Existenz der Bundesrepublik) angezeigt.Ähnlich wie etwa § 90a StGB soll die neu zu schaffende Norm nicht etwa die „Staatsehre“, sondern den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Bundesländer und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung schützen und so die Existenz des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats als Garant für die Rechtsgüter seiner Bürger und Hüter der Grundrechte gewährleisten. Wer die Existenz der Bundesrepublik leugnet, stellt sich gegen den Staat als Wächter der Grund- und Menschenrechte.Durch den zu schaffenden § 90c StGB soll verhindert werden, dass sich durch die straflose Hinnahme derartiger Leugnungen oder Bezeichnungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als lediglich privatrechtlich verfasstes Gebilde (BRD-GmbH) ein allgegenwärtiges Klima der Nichtachtung des Staates ausbreitet. (vgl. dazu § 90a StGB: Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, 29; Berger, Das Gesinnungsmoment im Strafrecht, 2008; Burkiczak, Geschichte und Rechtsgrundlagen der deutschen Staatssymbole, Jura 2003, 806; ders., Der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schutz der deutschen Staatssymbole, JR 2005, 50).

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lajm

  • Pet 4-18-07-451-042420 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, einen § 90c Strafgesetzbuch (StGB) (Leugnung der Existenz der
    Bundesrepublik Deutschland) einzuführen, wonach, wer öffentlich in einer
    Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3 StGB) den Bestand
    der Bunderepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige
    Ordnung leugnet oder verächtlich macht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
    Geldstrafe bestraft wird.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor,... më tutje

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