Περιοχή: Γερμανία

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Veröffentlichung von so genannten Rachepornos

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Υποστηρικτικό 87 σε Γερμανία

Το ψήφισμα έγινε μερικώς αποδεκτό.

87 Υποστηρικτικό 87 σε Γερμανία

Το ψήφισμα έγινε μερικώς αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Μερική επιτυχία

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, dass die Veröffentlichung von so genannten Rachepornos im Internet strafbar gemacht wird. Ebenso soll die Bereitstellung einer Plattform mit der Aufforderung "Rachepornos" einzusenden eine strafbare Handlung sein.

Αιτιολόγηση

In einem Internet-Lexikon heißt es:Als Racheporno bzw. Rache-Porno (englisch auch revenge porn) bezeichnet man pornografische bzw. freizügige Videos oder Bilder einer Person, die im Rahmen eines Rache-Aktes ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern und Videos einer Person ohne deren Einwilligung ist bereits als Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person strafbar. Die aktuellen Regeln sind jedoch nicht ausreichend. Die Veröffentlichung von privaten, pornografischen bzw. freizügigen Bildern und Videos stellt einen viel schwereren Tatbestand dar.Eine besondere Schwere sollte auch dadurch festgestellt werden, dass Bilder und Videos, die einmal im Internet veröffentlicht werden, nur schwer wieder vollständig aus diesem gelöscht werden können. Gerade solche Bilder und Videos werden von den betreffenden Plattformen von vielen Benutzern heruntergeladen und an anderer Stelle wieder hochgeladen. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte setzt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bis in alle Ewigkeit fort und richtet auch Jahre und Jahrzehnte später noch Schaden an.

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Νέα

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-451-005424
    23812 Wahlstedt
    Besonderer Teil des
    Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, dass
    die Veröffentlichung von „Rachepornos“ im Internet sowie die Bereitstellung von
    Plattformen, verbunden mit der Aufforderung, entsprechende Videos einzusenden, unter
    Strafe gestellt werden.
    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass „Rachepornos“
    pornografische bzw. freizügige Videos und Bilder einer Person seien, die im Rahmen
    eines Racheaktes ohne... παρακάτω

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