Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Straffreiheit der rituellen Beschneidung von Jungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
231 Unterstützende 231 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

231 Unterstützende 231 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die rituelle Beschneidung bei Jungen weiter erlaubt ist und keine Körperverletzung darstellt.

Begründung

Die religiöse Beschneidung der Jungs ist eine seit Jahrthausende bekannte Operation.Sie stellt einen wesentlicher Teil der jüdischen, christlichen (zum Beispiel in Afrika und Amerika) und der islamischen Religion dar.Die Entscheidung der Eltern für diese Operation ist eine Identitätsfrage mit ihrer Relegion und ist ein Teil ihrer Religionsfreiheit. Durch das Verbieten der Operation werden die Rechte der Eltern verletzt und sie fühlen sich vom Gesetz bevormundet. Sie werden als normale Eltern sogar kriminalisiert und es wird ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen!Wo bleiben die Rechte der Kinder, wenn die Eltern eine wichtige Impfung für das Kind ablehnen? Oder dürfen die Eltern ein Tatoo oder Piercing bei ihren Kindern durchführen lassen?Aus medizinischer Sicht halte ich nach wie vor die Beschneidung der Jungs für eine zusätzliche prophylaktische Maßnahme gegen sexuell übertragbare Krankheiten bei Männern und Frauen gleichermaßen, sie ist eine wichtige Maßnahme neben der klassischen Verhütung gegen AIDS. Die Operation wird heute in Deutschland von Fachärzten unter guter Analgesie (schmerzfreiheit) und hygienischen Bedingungen durchgeführt. Das Operationsrisiko ist niedrig.Ein Ende dieser Diskusion scheint nicht in Sicht. Deshalb sollte von höchsten deutschen Juristen und Medizinern das letzte Wort kommen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-451-039681Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die rituelle Beschneidung bei Jungen weiter
    erlaubt ist.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Beschneidung von
    Jungen wesentlicher Bestandteil der jüdischen und islamischen
    Religionsgemeinschaft sei. Durch ein Verbot werde die Religionsfreiheit der Eltern
    verletzt. Zudem sei der Eingriff aus medizinischer Sicht, unter Einhaltung
    entsprechender hygienischer Vorschriften, risikoarm und stelle eine zusätzliche
    Prophylaxe gegen sexuell übertragbare... weiter

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