Regiji: Nemčija

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot der männlichen Genitalverstümmelung

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
105 podpornik 105 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

105 podpornik 105 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die männliche Genitalverstümmelung in Form der religiösen Beschneidung genauso verboten wird, wie die weibliche Beschneidung verboten ist. Dazu soll der Bundestag den § 226 Strafgesetzbuch (StGB) geschlechtsneutral formulieren. Der § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Beschneidung von Jungen erlaubt, muss gestrichen werden.

razlog

Sowohl die milde Form der weiblichen Beschneidung als auch die extreme Form der Genitalverstümmelung von Frauen sind in Deutschland verboten. Die männliche Genitalverstümmelung in Form der religiösen Beschneidung hingegen ist in Deutschland erlaubt. Dies ist zweifelsfrei verfassungswidrig und somit illegal. Diese Regelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Männern. Diese Regelung ist deshalb diskriminierend, weil nur Frauen das Recht auf ein Leben mit einem unversehrten und nicht verstümmelten Körper gestattet wird, Männer müssen hingegen mit einem verstümmelten Körper leben. Entweder beide Geschlechter haben ein Recht auf ein Leben mit einem unversehrten Körper oder kein Geschlecht hat ein Recht darauf, nur Frauen das Recht einzuräumen ist diskriminierend und somit verfassungswidrig. Des Weiteren haben alle Menschen laut Art.2,2 das Recht auf ein Leben und einen unversehrten Körper! Dieses Recht gilt nicht nur Frauen, sondern auch für Männer gilt das Recht auf einen unversehrten Körper! Außerdem verletzt die Verstümmelung von Genitalien, egal ob beim Mann oder bei der Frau, die Menschenwürde zutiefst! Damit leben zu müssen das andere Menschen, und sei es nur die eigenen Eltern, sich am Körper eines Betroffenen vergehen, nur um ihre religiösen Ansichten zum Ausdruck zu bringen, ist menschenunwürdig und verletzt somit Artikel 1, der die Würde des Menschen schützt! Jeder junge Mann hat das Recht auf religiöse Selbstbestimmung. Eine religiöse Beschneidung ist nicht mehr rückgängig zu machen und stellt dauerhaft ein Zeichen für die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft dar, auch dann noch, wenn der Betroffene sich von dieser Religion, die die Beschneidung fordert, distanziert! Man nimmt diesen Männern die Möglichkeit, auf freie religiöse Entfaltung, denn es ist ihnen nicht mehr möglich, Teil einer religiösen Gemeinschaft zu sein, die nicht beschnittene Genitalien als Aufnahmekriterium fordert, so wie das Judentum und der Islam beschnittene Genitalien als Aufnahmekriterium fordern! Man zwingt den Betroffenen eine Religion auf, die nicht ihren Vorstellungen entspricht! Die jetzige gesetzliche Regelung ist verfassungswidrig, illegal und menschenunwürdig und eine Schande für die Bundesrepublik Deutschland! Das mit der Beschneidung verbundene Leid der Betroffenen, die psychisch traumatisiert sind und massives Leid und Qualen ein Leben lang ertragen müssen, weil sie mit Ihrer Verstümmelung nicht leben können, wird völlig ignoriert! Dabei ähneln die psychischen Traumata denen von vergewaltigten Frauen! Sollte die Petition erfolglos bleiben, wird der nächste Schritt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein! Der Bundestag sollte die Chance nutzen und seinen Fehler korrigieren, um ein Zeichen für Gerechtigkeit zu setzen, bevor Gerichte ihn dazu zwingen werden, denn spätestens dort wird die Gerechtigkeit siegen!

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novice

  • Pet 4-18-07-451-041626 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die männliche
    Genitalverstümmelung in Form der religiösen Beschneidung genauso verboten wird,
    wie die weibliche Beschneidung verboten ist.

    Dazu soll der Bundestag den § 226 Strafgesetzbuch (StGB) geschlechtsneutral
    formulieren. Der § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die Beschneidung von
    Jungen erlaubt, muss gestrichen werden.

    Zur Begründung seiner Petition führt der Petent insbesondere aus, die Unterscheidung
    zwischen der männlichen Genitalverstümmelung... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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