Terület: Németország

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Vorliegen einer Strafbarkeit im Sinne des § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) nur bei Rückständen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird gefordert, dass eine Strafbarkeit im Sinne des § 266a Strafgesetzbuch - StGB - (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) nur bei Rückständen, die das Dreifache der Durchschnittszahlungen der letzten 12 Monate übersteigen, vorliegt.

Indoklás:

§ 266a StGB macht 6 von 10 Arbeitnehmern in dieser Lage zu Straftätern.Der Großteil der Fälle wird sich im 2 bis 3 Monatszeitraum befinden und - OHNE - bösen Willen entstanden sein! Eine Strafbarkeit ist nach Meinung des Petenten vorher NICHT gerechtfertigt!§ 266a StGB betrifft vor allem Unternehmensinsolvenzen. Wir sprechen hier vor allem von kleinen z. B. inhabergeführten Unternehmen. Die: "Big Bosse" von Großkonzerne etc. [...] diese tappen sicherlich nicht in diese "Falle"...Der normale Unternehmer wird im Insolvenzfall versuchen retten was zu retten ist und als erste Priorität den Mitarbeitern das Gehalt zahlen sowie alle Rechnungen bezahlen, welche für das Überleben des Unternehmens wichtig sind - um wieder aus der Krise raus zu kommen.§ 266a StGB stellt sicher, dass dies NICHT gemacht wird! Denn als Erstes sind - (fast) ohne wenn und aber: Die Beiträge an die Sozialversicherungsträger abzuführen - selbst das Gehalt der Mitarbeiter muss hierfür ggf. gekürzt werden! Ein Politiker versteht so etwas vielleicht nicht, doch: Die Mitarbeiter machen ohnehin schon eine harte Zeit durch, haben Existenzängste: Wie geht es weiter? Usw. [...] Wenn der Geschäftsführer hier das Gehalt nicht kürzt (zur Not bis zum Grundfreibetrag), ist dies eine Straftat. Wenn dann Insolvenz angemeldet wird: Dauert es wiederum, bis Insolvenzgeld gezahlt wird, sprich: Man bekommt im schlimmsten Fall den Grundfreibetrag für 30 Tage, muss allerdings weitaus länger damit auskommen!Ist diese Bevorteilung den anderen Gläubigern gegenüber gerecht? Halt, Stop: Wir sind noch nicht fertig! Wenn es dann in die Insolvenz gehen sollte und das was übrig ist zwischen den Gläubigern aufgeteilt wird - dann halten die Sozialversicherungsträger sogar nochmal die Hand auf!Es ist schlicht unzumutbar! Gerade diese kleinen bis mittleren Unternehmen - das Herzstück unserer Wirtschaft - die Inhaber arbeiten (gerade in der Aufbauphase), mehr als jeder andere, riskieren hierbei meist extrem viel und wir alle profitieren von den neu geschaffenen Angeboten, den Arbeitsplätzen usw. Doch wenn es scheitern sollte und man sich in der Krise befindet - wo es meist überall: "Brände zu löschen" gibt [...] im Grunde ist jeder andere Gläubiger egal - doch wenn man einen Fehler bei der Zahlung bzgl. § 266a StGB macht: Dann kommt nach der Insolvenz meist noch eine Klage auf den Unternehmer zu, mit dem Zusatz: "Das Gericht möge aufgrund der Strafbarkeit bitte feststellen, dass diese Beträge im Falle einer Privatinsolvenz nicht erfasst werden".Das ist dann der Dank Deutschlands, wenn ein Unternehmen fehlschlägt: Hier kann man dann auch 5 Jahre in die Privatinsolvenz gehen - Dieser Fehler wird einen ggf. ein Leben lang verfolgen!Daher: Chapeau! An alle mutigen Gründer da draußen! Ein Fehler und der deutsche Staat wird euch ggf. ein Leben lang verfolgen - bis er sein Geld hat! Während alle anderen Gläubiger sich mit dem fairen Anteil zufrieden geben müssen - der Petent bewundert euren Mut.

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