Περιοχή: Γερμανία

Besserer Schutz der Verbraucher/Mitbewerber vor der sogenannten Scalpingpraxis

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Υποστηρικτικό 16 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

16 Υποστηρικτικό 16 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Verbraucher und Mitbewerber besser als bisher vor der sogenannten Scalpingpraxis geschützt werden. Unter dieser Praxis versteht man marktmanipulierende Ankäufe (häufig durch automatisierte Bestellsysteme), die zu einer künstlich herbeigeführten Angebotsverknappung und einer nicht mehr bedienbaren Nachfrage führen. Die Folge: Marktteilnehmer werden verdrängt und Verbraucher müssen in Wieder-bzw. Weiterverkäufe teils Vielfache des Marktpreises zahlen.

Αιτιολόγηση

Scalping ist ein Prozess, der sich in mehrere Teile untergliedert und in der Summe schädigend auf Markt und Gesellschaft einwirkt. Deshalb scheint zumindest aus Sicht des Petenten ein allgemeines Interesse daran zu bestehen, einen besseren Schutz aller Markteilnehmer zu erreichen. Zu den Problemen im Einzelnen:1.Der Ankauf unüblich großer Mengen oder gar aller lieferfähigen Ausführungen einer Ware durch ein automatisiertes Bestellsystem verdrängt Mitbewerber, die auf marktübliche Bestellmengen zielen und auf handelsübliche Art und Weise bestellen. Mitbewerber werden von Scalpern damit regelmäßig vom Bestellprozess und in der Folge von einem freien und fairen Wettbewerb im Handel mit den von Scalping betroffenen Waren ausgeschlossen.2.Die künstliche Verknappung des Angebots stellt die Marktgegebenheiten nicht richtig dar und kann im Zweifelsfall sogar zu einer volkswirtschaftlich unsinnigen Überproduktion zur Bedienung der nur scheinbaren Güterknappheit führen.3.Scalper führen die vermeintliche Güterknappheit auf eine hohe Nachfrage unter den Marktteilnehmern zurück und verkaufen ihre gehorteten Bestände während der Phase der Güterknappheit zu Vielfachen des Marktpreises. Sie geben dabei die Marktbedingungen unwahr wieder, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen.4.Diese Täuschung über die Marktbedingungen kann bei arglosen Verbrauchern zu einem Vermögensschaden führen, der unter normalen Marktbedingungen nicht eingetreten wäre. Der Scalper bereichert sich auf diese Weise, denn er erzielt einen Vermögensvorteil durch einen marktmanipulierenden Eingriff, den er selbst zu verantworten hat.5.Im Rahmen von privaten Wieder- und Weiterverkäufen abgesetzte Waren werden in der Praxis bei der Besteuerung von Umsätzen und Einkommen nur selten erfasst. Die durch Scalping im privaten Sektor erzielten Mehrerlöse werden in der Regel also am Fiskus vorbei erwirtschaftet, was weder wettbewerbsrechtlich noch steuerrechtlich im allgemeinen Interesse sein kann.6.Die derzeit im deutschen Recht bestehenden Rechtsnormen regulieren zwar verschiedene Rechtsgeschäfte, die mit dem Scalpingprozess einhergehen, führen jedoch zu keiner echten Rechtssicherheit, da zum einen verschiedene Rechtsnormen für gewerbliche und nicht-gewerbliche Scalper gelten und zum anderen die Prüfung der verletzten Rechtsnormen immer einer Einzelfallentscheidung bedarf, die von Verbrauchern im Allgemeinen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand geleistet werden kann.

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