Região: Alemanha

Bestandsschutz bzw. erleichterte Umschreibung für ukrainische Fahrerlaubnisse nach Spurwechsel

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Bundesregierung

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A petição é dirigida a: Bundesregierung

Petitionsgegenstand:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, gemäß § 6 StVG die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so zu ändern, dass ukrainische Fahrerlaubnisse, die während eines rechtmäßigen Aufenthalts mit vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG) im Bundesgebiet anerkannt waren, durch den späteren Wechsel in einen anderen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nicht automatisch ihre Wirksamkeit verlieren (Bestandsschutz). Alternativ ist eine bundesweit einheitliche, erleichterte Umschreibung als Regelfall einzuführen (reduzierte Theorie zu deutschen Besonderheiten, kurze Praxisprüfung, keine Pflichtstunden, Gebührenobergrenzen, Vorrangtermine). Für Klassen C/CE/D/DE sind vorhandene Qualifikationen nach kompakter Nachschulung mit Prüfung anzuerkennen.

Begründung:
Seit 2022 fahren viele Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland legal und unauffällig mit ihrem ukrainischen Führerschein; zahlreiche arbeiten als Lkw-, Bus- oder Spezialfahrzeugführer. Der politisch gewollte Spurwechsel vom vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) in einen regulären Aufenthalt führt nach derzeitiger Drittstaaten-Regel der FeV dazu, dass die zuvor anerkannte Fahrberechtigung entfällt und ein Vollverfahren „ab null“ verlangt wird. Das demotiviert Menschen, die bleiben und arbeiten wollen, und belastet die Wirtschaft in Bereichen mit Personalmangel. Die Verkehrssicherheit lässt sich durch zielgenaue, schlanke Prüfungen gewährleisten; ein Vollverfahren ist unverhältnismäßig für Personen mit mehrjähriger, störungsfreier Fahrpraxis in Deutschland.

Regelungsvorschlag:

  1. Bestandsschutz-Klausel in § 29 FeV: Anerkannte ukrainische Fahrerlaubnisse behalten bei Spurwechsel ihre Geltung, sofern das Dokument gültig ist, in den letzten 36 Monaten keine gravierenden Verkehrsverstöße vorliegen und ein ordentlicher Wohnsitz besteht. Die Behörde kann einen kurzen Eignungscheck und bei Bedarf eine kompakte Kontrollfahrt anordnen.
  2. Hilfsweise erleichterte Umschreibung: Reduzierte Theorie (deutsche Besonderheiten), kurze Praxisprüfung, keine Pflichtstunden, Gebührenkappung, Vorrangtermine; für Berufskraftfahrer Anerkennung vorhandener Qualifikationen nach kompakter Nachschulung mit Prüfung.
  3. Befristung und Evaluation: Geltung bis zum Ende des vorübergehenden Schutzes (derzeit 04.03.2027) zuzüglich transparenter Übergangsfrist (z. B. 12-24 Monate) mit Evaluation.
  4. Bundeseinheitlicher Vollzug: BMDV/BMI erlassen einen gemeinsamen Anwendungserlass und koordinieren die Länderbehörden.

Razões

Öffentliches Interesse und Nutzen:
Die Regelung stabilisiert Lieferketten und ÖPNV, senkt Rekrutierungs- und Ausfallkosten, stärkt die Standortattraktivität und fördert Integration durch verlässliche Perspektiven. Für die Betroffenen bleibt die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten; für den Staat bleiben Sicherheit und Kontrolle unangetastet, da Eignung weiterhin geprüft wird und Verstöße Konsequenzen haben. Es handelt sich nicht um eine Bevorzugung, sondern um eine sachlich begründete, befristete und verhältnismäßige Korrektur für einen politisch geschaffenen Sonderfall.
Der Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, die FeV kurzfristig anzupassen und den Vollzug bundesweit zu vereinheitlichen, damit Integration belohnt wird, Sicherheit gewahrt bleibt und Deutschland motivierte Fahrerinnen und Fahrer langfristig bindet.

Obrigado pelo seu apoio, Mihajlo Udlis, Köln
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Detalhes da petição

Petição iniciada: 02/11/2025
Fim da coleta: 01/05/2026
Região: Alemanha
Categoria: Transportes

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Ich bin Vater von drei Kindern und muss arbeiten, um meine Familie zu versorgen. Ohne Führerschein ist das unmöglich. Viele Ukrainer in Deutschland verlieren nach einem Statuswechsel das Recht, ihren ukrainischen Führerschein zu nutzen. Das ist ungerecht und behindert die Integration. Wir bitten um eine faire Lösung: die Anerkennung ukrainischer Führerscheine oder eine einfache, kostengünstige Umschreibung ohne unnötige Bürokratie.

Ich lehne die vereinfachte Umschreibung ukrainischer Führerscheine ab. Nach §29 FeV und §7 StVG ist bei Drittstaaten eine individuelle Eignungsprüfung zwingend. Eine Sonderregelung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG. Zudem bestehen dokumentierte Korruptionsrisiken in der Ukraine, wodurch Fahrlizenzen nicht zuverlässig prüfbar sind. Sicherheit und Rechtsgleichheit dürfen nicht aufgeweicht werden.

Porque as pessoas assinam

Weil, ich mit dem Auto arbeiten werde

Ich möchte ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sein

Zu meinem Job gehört das Autofahren, aber der Erwerb eines Führerscheins in Deutschland ist sehr teuer.

Nicht nur wird meine Fahrpraxis seit 2009 in Deutschland nicht angerechnet, was sich stark auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt, sondern auch das Verfahren zur Ersetzung meines Führerscheins ist für mich derzeit sehr teuer und zeitaufwändig.

Ich besitze einen ukrainischen Führerschein, wohne in einer ländlichen Gegend und bin häufig auf ein Auto angewiesen.

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