Petiția este adresată către:
Bundesregierung
Petitionsgegenstand:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, gemäß § 6 StVG die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) so zu ändern, dass ukrainische Fahrerlaubnisse, die während eines rechtmäßigen Aufenthalts mit vorübergehendem Schutz (§ 24 AufenthG) im Bundesgebiet anerkannt waren, durch den späteren Wechsel in einen anderen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nicht automatisch ihre Wirksamkeit verlieren (Bestandsschutz). Alternativ ist eine bundesweit einheitliche, erleichterte Umschreibung als Regelfall einzuführen (reduzierte Theorie zu deutschen Besonderheiten, kurze Praxisprüfung, keine Pflichtstunden, Gebührenobergrenzen, Vorrangtermine). Für Klassen C/CE/D/DE sind vorhandene Qualifikationen nach kompakter Nachschulung mit Prüfung anzuerkennen.
Begründung:
Seit 2022 fahren viele Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland legal und unauffällig mit ihrem ukrainischen Führerschein; zahlreiche arbeiten als Lkw-, Bus- oder Spezialfahrzeugführer. Der politisch gewollte Spurwechsel vom vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) in einen regulären Aufenthalt führt nach derzeitiger Drittstaaten-Regel der FeV dazu, dass die zuvor anerkannte Fahrberechtigung entfällt und ein Vollverfahren „ab null“ verlangt wird. Das demotiviert Menschen, die bleiben und arbeiten wollen, und belastet die Wirtschaft in Bereichen mit Personalmangel. Die Verkehrssicherheit lässt sich durch zielgenaue, schlanke Prüfungen gewährleisten; ein Vollverfahren ist unverhältnismäßig für Personen mit mehrjähriger, störungsfreier Fahrpraxis in Deutschland.
Regelungsvorschlag:
- Bestandsschutz-Klausel in § 29 FeV: Anerkannte ukrainische Fahrerlaubnisse behalten bei Spurwechsel ihre Geltung, sofern das Dokument gültig ist, in den letzten 36 Monaten keine gravierenden Verkehrsverstöße vorliegen und ein ordentlicher Wohnsitz besteht. Die Behörde kann einen kurzen Eignungscheck und bei Bedarf eine kompakte Kontrollfahrt anordnen.
- Hilfsweise erleichterte Umschreibung: Reduzierte Theorie (deutsche Besonderheiten), kurze Praxisprüfung, keine Pflichtstunden, Gebührenkappung, Vorrangtermine; für Berufskraftfahrer Anerkennung vorhandener Qualifikationen nach kompakter Nachschulung mit Prüfung.
- Befristung und Evaluation: Geltung bis zum Ende des vorübergehenden Schutzes (derzeit 04.03.2027) zuzüglich transparenter Übergangsfrist (z. B. 12-24 Monate) mit Evaluation.
- Bundeseinheitlicher Vollzug: BMDV/BMI erlassen einen gemeinsamen Anwendungserlass und koordinieren die Länderbehörden.
motive
Öffentliches Interesse und Nutzen:
Die Regelung stabilisiert Lieferketten und ÖPNV, senkt Rekrutierungs- und Ausfallkosten, stärkt die Standortattraktivität und fördert Integration durch verlässliche Perspektiven. Für die Betroffenen bleibt die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten; für den Staat bleiben Sicherheit und Kontrolle unangetastet, da Eignung weiterhin geprüft wird und Verstöße Konsequenzen haben. Es handelt sich nicht um eine Bevorzugung, sondern um eine sachlich begründete, befristete und verhältnismäßige Korrektur für einen politisch geschaffenen Sonderfall.
Der Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, die FeV kurzfristig anzupassen und den Vollzug bundesweit zu vereinheitlichen, damit Integration belohnt wird, Sicherheit gewahrt bleibt und Deutschland motivierte Fahrerinnen und Fahrer langfristig bindet.
wir haben mit ukrainische Führerschein fast seit vier Jahren im ganze europäische Union gefahren ohne Problem. Dann warum jetzt wenn du änderst dein Paragraph auf einmal die sind nicht mehr gültig. Zum Beispiel in andere Länder wie Belgien und Spanien, Leute können Führerschein einfach so bei Verkehrsamt umtauschen.