Regiune: Germania

Bestrafung von unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung deutscher Unternehmen an der Förderung fossiler Rohstoffe im Galilee-Becken (Australien)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 25 in Germania

Petiția a fost inchisa

25 25 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, dass jede unmittelbare oder mittelbare Beteiligung deutscher Unternehmen an der Förderung fossiler Rohstoffe im Galilee-Becken (Australien) unter Strafe stellt.

motive

Die negativen Folgen des Klimawandels zeigen sich nicht zuletzt in den australischen Bränden. Es ist verantwortungslos, ein Projekt durchzuführen oder zu fördern, welches eines der weltweit größten Korallenriffe zerstört und ein genehmigtes Abbauvolumen von 60 Millionen Tonnen pro Jahr hat. Deutsche Unternehmen, welches dies tun, tragen vor, sie hätten Verträge abgeschlossen, von denen man sich nicht lösen könne. Der deutsche Gesetzgeber muss eine Möglichkeit schaffen, dass sie ihre Beteiligung stoppen, ohne dass die Vorstände haften. Dies ist nur möglich, wenn die Beteiligung durch Gesetz verboten wird. Der Gesetzgeber hat den Auftrag aus den Grundrechten Art. 1,2, 14 GG und dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG. Wir bitten dringend alle demokratischen und verantwortungsvoll handelnden Parteien, insbesondere die christlich sozialen Parteien, die sozialen Parteien, die ökologischen und liberalen Parteien, die Schöpfung, die soziale Gerechtigkeit, das Eigentum und die Freiheit aller, die bedroht sind, zu schützen!Das Gesetz kann so formuliert werden, dass es nicht gegen das Verbot der Einzelfallgesetzgebung verstößt. Es verstößt zudem nicht gegen das Rückwirkungsverbot. Anknüpfungspunkt der Sanktion ist sowohl das positive Tun in der Zukunft, als auch Weiterhandeln trotz Unterlassungsmöglichkeit in der Zukunft, nicht aber ein Handeln in der Vergangenheit. Alleine dadurch, dass das Gesetz zukünftig zum Abbruch einer Vertragserfüllung zwingen kann, welches Nachteile mit sich bringen kann, wird kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot begründet, denn es sanktioniert nicht den Vertragsschluss oder eine begonnene Durchführung eines Vertrags. Darauf, dass sich die Rechtslage nicht ändert besteht kein ewig geschütztes Vertrauen. Der Klimawandel, die Beiträge durch das Adani-Projekt und die hieraus resultierenden Probleme und die Kritik an dem Adani-Projekt und die hiermit verbundenen Risiken einer Gesetzgebung, welche hierauf reagiert, waren allen beteiligten Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt.

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