Reģions: Vācija

Betreuungsrecht - Begrenzung der Zahl Betreuungen pro Berufsbetreuer

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
245 Atbalstošs 245 iekš Vācija

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Zahl der Betreuungen für einen Berufsbetreuer auf maximal 50 beschränkt wird, um zu gewährleisten, dass der Betreuer auch wirklich in der Lage ist, die ihm vorgegebenen Zeiten für den Betreuten aufzuwenden.

Pamatojums

Im Betreuungsrecht ist mit der Einführung der Pauschalvergütung im Jahre 2005 ein Stundenumfang für Betreuungsleistungen je nach Dauer des Bestehens der Betreuung, der Vermögensverhältnisse des Betreuten und ob der Betreute in Heimunterbringung lebt oder in eigener Wohnung. Ein Betreuter in eigener Wohnung, bei dem die Betreuung mehr als 2 Jahre andauert, erhält der Betreuer eine Vergütung für 3,5 bei Heimunterbringung 2 Stunden. Bei einer Neueinrichtung der Betreuung sind es im ersten Jahr 5,5 Stunden bei einem im Heim lebenden Betreuten bzw. 8,5 Stunden bei einem in eigener Wohnung lebenden Betreuten. Diese Staffelung macht Sinn, da eine längere Zeit laufende Betreuung regelmäßig arbeitsintensiver ist. Hat ein Betreuer beispielsweise 10 neue Betreuungen im ersten Jahr in eigener Wohnung ergibt sich ein monatlicher Zeitaufwand von bereits 85 Stunden, bei 20 Betreuten in eigener Wohnung im ersten Jahr 170 Stunden. Im Gegenzug würde ein Betreuer bei ca. 48 Betreuungen nach dem 2 Jahr, die nicht im Heim leben den gleichen Umfang aufbringen. Da im Regelfall ein Betreuer mehrere Betreuungen in verschiedenen Stadien, teilweise im Heim, teilweise in eigener Wohnung zugewiesen bekommt, dürfte der durchschnittliche Zeitumfang bei 50 Betreuungen eine volle Auslastung des Betreuers, der ja noch seine Weiterbildung realisieren muss, betriebswirtschaftlich bedingten Zeitaufwand hat, der nicht mit einem Betreuten in Zusammenhang steht, mit sich bringen. Im Falle weiterer Betreuungen von mehr als 50 ist eine ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Betreuung fraglich sein und damit dem Sinn und Zweck einer solchen Betreuung nicht gerecht werden.

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Jaunumi

  • Pet 4-17-07-4034-051911Betreuungsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    werden konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Zahl der Betreuungen für einen
    Berufsbetreuer auf maximal 50 beschränkt wird, um zu gewährleisten, dass der
    Betreuer auch wirklich in der Lage ist, die ihm vorgegebenen Zeiten für den
    Betreuten aufzuwenden.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass der Stundenumfang für
    Betreuungsleistungen je nach Dauer des Bestehens der Betreuung, den Vermö-
    gensverhältnissen sowie der Unterbringung des Betreuten variiert. Bei der Anzahl
    von 50 Betreuungen sei jedoch... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

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