Regija: Njemačka

Betreuungsrecht - Gesetzliche Regelungen und existenzsichernde Maßnahmen für Menschen mit psychischen Störungen

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Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 39 u Njemačka

Peticija je odbijena.

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  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung gefordert, die1. die Voraussetzungen für die Unterbringung und medikamentöse Akutbehandlung psychisch kranker Menschen auch gegen ihren krankheitsbedingt verstellten Willen lebenstauglich differenziert beschreibt,2. existenzsichernde Maßnahmen zwingend vorschreibt, wenn psychisch kranke Menschen erkennbar die eigenen Lebensgrundlagen gefährden bzw. zerstören, jegliche medizinischen und sozialen Hilfen aber ablehnen.

Obrazloženje

Seit Beschluss BvR 228/12 des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.02.2013 ist es fachärztlichen Einrichtungen der Psychiatrie unmöglich gemacht, psychisch kranken Menschen, die dringend erforderliche „medikamentöse Akutbehandlung“ (Petition 35437 aus 2012) angedeihen zu lassen, sofern die Patienten wegen fehlender Kranheitseinsicht dies ablehnen, bei Unterlassung der Behandlung eine erkennbare „Selbstgefährdung oder die Gefährdung Dritter bzw. der öffentlichen Ordnung“ aber nicht absehbar ist. In der Praxis sind solchermaßen psychisch kranke Menschen damit rechtlich jedem gesunden Bürger gleichgestellt, obwohl sie den Schutz Behinderter zu beanspruchen hätten. Dies ist eine eklatante Benachteiligung Behinderter und steht im Widerspruch zum Artikel 3 GG.Tatsächlich sollte eine zwangsweise Unterbringung und medikamentöse Behandlung immer als das letzte aller möglichen Mittel in Betracht kommen und strengen gesetzlichen Regeln unterworfen sein. Die derzeitige Rechtslage aber schließt diese letzte Möglichkeit nahezu völlig aus, weil eben diese Regeln nicht hinreichend differenziert vorliegen. Alternative Maßnahmen zum Schutz Betroffener sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Damit sind psychisch Kranke mit krankheitsbedingt fehlender Einsicht in ihr Krank-Sein von jeglicher Hilfe ausgeschlossen. Weder Eltern noch Institutionen können seit diesem Beschluss des BVG gegen den krankheitsbedingt eingeschränkten oder verstellten „erklärten Willen“ Betroffener existenzsichernde Schritte unternehmen. Kein Gericht leitet mehr auf Antrag naher Angehöriger oder Institutionen ein Verfahren zur Begutachtung ein mit dem Ziel, zumindest durch eine richterlich angeordnete und von Betroffenen zu erduldende Betreuung sichtlich gefährdeter kranker Menschen präventiv das absehbare Eintreten solcher nicht näher definierter „Selbstgefährdung oder der Gefährdung Dritter bzw. der öffentlichen Ordnung“ erschweren zu wollen. Vielmehr wird das Eintreten dieses Falles billigend in Kauf genommen.Beispiel: Der Verlust der Wohnung durch eine Zwangsräumung ist für jeden Menschen ein bedrohlicher Eingriff in sein Leben! Für solchermaßen psychisch Kranke aber ist der Entzug der Wohnung eine existenzbedrohende Überforderung seiner psychosozialen Fähigkeiten. Meist folgt der Verlust sämtlichen privaten Besitzes und ein Leben in Obdachlosigkeit bar jeder Würde und ohne jeden sozialen Rückhalt.Eine Stadt wie Leipzig kennt jährlich 400 Zwangsräumungen von Wohnungen, davon sind 10% psychisch auffällige bzw. psychiatrie-erfahrene kranke Menschen. Umso weniger ist es hinnehmbar, dass das Gesetz keinerlei Vorgaben kennt für den Fall der krankheitsbedingten Verweigerung von Notunterkunft oder medizinischer Behandlung durch Betroffene. Der Petent schließt sich der Petition 35437 v. 27.08.2012 an und verweist auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie auch die Grundrechte nach Artikel 1, 2 und 3 GG!

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Novosti

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-4034-000486
    06766 Bitterfeld-Wolfen
    Betreuungsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden verfassungskonforme Regelungen für die Behandlung von
    psychisch kranken Menschen gefordert.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei notwendig, die
    Voraussetzun-gen für die Unterbringung und medikamentöse Akutbehandlung psychisch
    kranker Menschen auch gegen ihren krankheitsbedingt verstellten Willen lebenstauglich
    differenziert zu beschreiben. Auch sei es notwendig, existenzsichernde Maßnahmen
    zwingend vorzuschreiben, wenn psychisch... unaprijediti

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