Región: Alemania

Betreuungsrecht - Hinterlegung der Namen von Betreuungs- bzw. Pflegepersonen bei Standes- und Einwohnermeldeämtern

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Apoyo 54 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

54 Apoyo 54 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass alle Personen verpflichtet werden, entweder bei den Standesämtern oder den Einwohnermeldeämtern zu hinterlegen, wer im Notfall für die Betreuung eigener Kinder oder im Pflegefall für die eigene Betreuung zuständig ist. Auch sollte hier immer das zuletzt gültige Testament hinterlegt werden.

Razones.

Alleinerziehende Elternteile können bei Unfällen eventuell nicht für ihre Kinder sorgen. Ich halte es daher für wichtig, dass im Rahmen der Vorsorge von den Eltern festgelegt wird, wer in einem solchen Fall die Fürsorge für das Kind übernimmt, damit das Kind diese Person im Vorfeld kennenlernt. Auch für den Fall, dass irgendwann der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt, sollte eine Person des Vertrauens bestimmt werden, der in diesem Fall die Fürsorge übernimmt.Die entsprechenden Dokumente sollten entweder beim zuständigen Standesamt oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt hinterlegt werden, damit Angehörige oder die Polizei auf diese Unterlagen schnell zugreifen können.

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