Regione: Germania

Betreuungsrecht - Medikamentöse Akutbehandlung psychisch kranker Menschen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
472 Supporto 472 in Germania

La petizione è stata respinta

472 Supporto 472 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung beschließen, welche das durch höchstrichterliche Beschlüsse zur medikamentösen Akutbehandlung von Menschen in psychiatrischen Krisen entstandene Dilemma beseitigt. Aus Sicht der Petentin obliegt es dem Gesetzgeber, kaum ermessliche Leidenszustände Betroffener nicht unnötig in die Länge zu ziehen und die beteiligten Fachärzt/Innen nicht zugleich dem kollidierenden Rechtsbruch der unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen.

Motivazioni:

Gemäß Rechtsprechung des BGH fehlt es an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Grundlage zur medikamentösen Zwangsbehandlung psychisch Kranker.An schweren psychotischen Störungen können rund 10% der erwachsenen Bevölkerung in der BRD innerhalb eines Jahres erkrankt sein. Betroffene dieser mit Wahnerleben einhergehenden Erkrankungen können krankheitsbedingt ihre Behandlungsbedürftigkeit meist nicht erkennen.Unter Laien bestehen zu diesen Störungen genau wie zu deren Behandlung, allen voran zu Psychopharmaka, etliche Vorurteile. Unter Fachleuten indes ist gut belegt, dass akute Krankheitsphasen mit den heutigen Medikamenten unter vertretbaren unerwünschten Arzneimitteleffekten gebessert werden können. Krankheitsepisoden verlaufen weniger gravierend, ihre Dauer wird verkürzt. Unbehandelt nimmt bei schizophren Erkrankten mit jedem Schub die psychosoziale Behinderung zu, was durch frühzeitige, leitliniengerechte Behandlung verhindert werden kann und muss. Die aktuelle Rechtsprechung zwingt dazu, solchen Abbauprozessen zuzusehen.Mit der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung betont die WHO, dass Menschen ein Anrecht darauf haben, ihr größtmögliches Gesundheitspotential zu entfalten und auszuschöpfen. Psychische Gesundheit wird als Zustand seelischen Wohlbefindens konzipiert, der sozialen Austausch und Teilhabe ermöglicht. Seelisches Wohlbefinden, Gesundheitspotential und Partizipation sind bei unbehandelten seelischen Erkrankungen nicht mehr gewährleistet; sie nehmen mit zunehmender Behinderung ab.Bevor wirksame Medikamente zur Verfügung standen, waren die sog. Chronikerstationen in psychiatrischen Kliniken angefüllt mit Menschen, die von ihrem Leiden gezeichnet und deren soziale Kompetenzen sowie Teilhabechancen in der Gemeinschaft durch den eigengesetzlichen, krankheitsbedingten Persönlichkeitsverfall auf ein Minimum reduziert waren. Sofern keine gesetzliche Abhilfe geschaffen wird, steuert unsere Gesellschaft mit o.g. Rechtsprechung auf derlei überwunden geglaubte Leidensbilder unweigerlich zu. Damit werden die Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie auch die Grundrechte der Artikel 1, 2 und 3 GG geradezu konterkariert:1.Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art.1 GG); ist es doch für Betroffene ein ausgesprochen würdeloser Zustand, zur Abwehr unmittelbarer Gefährdung ggfs. längerfristig im Krankenbett lediglich fixiert statt fachgerecht mediziert zu werden.2.Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2 GG); wird doch durch Unterlassen der medikamentösen Behandlung zunehmende psychische Behinderung der Betroffenen billigend in Kauf genommen.3.Gleichheit (Art.3 GG); wird doch die im Falle der akuten psychotischen bzw. wahnhaften Krise eingeschränkte, wenn nicht gar aufgehobene Fähigkeit zur freien Willensbestimmung nicht als behandlungspflichtiges und behandelbares Symptom gewertet wie der entgleiste Blutzuckerwert bei einer diabetischen Stoffwechselkrise.

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Novità

  • Pet 4-17-07-4034-041295Betreuungsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung zur
    medikamentösen Zwangsbehandlung psychisch Kranker gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der
    Gesetzgeber wegen der höchstrichterlichen Beschlüsse zur medikamentösen
    Akutbehandlung von Menschen in psychiatrischen Krisen eine Neuregelung schaffen
    müsse. Leidenszustände Betroffener würde ansonsten verschlimmert und unnötig in
    die Länge gezogen werden. Zudem dürften beteiligte Fachärzte nicht der Kollision
    zwischen... avanti

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