Bölge : Almanya

Betriebliche Altersversorgung - Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlagen für eine Betriebsrente

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeitgeberumlagen für eine Betriebsrente sozialversicherungs- und steuerfrei bleiben.

Gerekçe

Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst muss ich für die Umlagen, die mein Arbeitgeber zur Pflicht-Betriebsrentenkasse zahlt, sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Steuern zahlen. Sie erhöhen mein steuer- und SV-pflichtiges Bruttoeinkommen. Wenn ich bis zum Renteneintriit 22 Jahre im öffentlichen Dienst tätig war, werde ich allein 11.400 Euro Sozialversicherungsbeiträge auf die Arbeitgeber-Umlage (!) gezahlt haben plus Steuern - und das für eine Betriebsrente, von der ich noch keinen Cent gesehen habe. Damit ist die Betriebsrente in den ersten drei Rentenjahren bereits komplett weg. Wenn ich die Betriebsrente erhalte, muss ich sie nochmals versteuern und nochmals SV-Beiträge zahlen (u.a. den vollen KV-Beitrag und Pflegeversicherung). D.H. ich zahle doppelt SV-Beiträge und Steuern, auf eine Altersversorgung, die mich angeblich vor Altersarmut bewahren soll. Die Betriebsrente wird mit allen erdenklichen Mitteln geschmälert. Ich muss sogar Rentenversicherungsbeiträge auf einen Renten-Umlage zahlen.Das ist m.E. eine Ungerechtigkeit und ein sozialpolitischer Irrsinn, der kaum noch zu steigern ist.

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Haberler

  • Pet 1-19-06-2070-004304 Zusatzversorgung des Bundes und der
    Länder

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes die
    Arbeitgeberumlagen für eine Betriebsrente sozialversicherungs- und steuerfrei
    werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Petent als
    Beschäftigter des öffentlichen Dienstes in der Zusatzversorgung des öffentlichen
    Dienstes pflichtversichert sei und er für die vom Arbeitgeber getragenen Umlagen
    Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge entrichten müsse. Bei der Auszahlung
    seiner... daha ileri

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