Betriebliche Altersversorgung - Übernahme der Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Unterstützende 69 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

69 Unterstützende 69 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Änderung des Betriebsrentengesetzes und weiterer Gesetze zur Schaffung einer Übernahmeverpflichtung von bestehenden Verträgen zur Altervorsorge (Direktversicherung) bei Arbeitgeberwechsel. Der Kontraktionszwang (Auswahl der Versicherung erfolgt durch Arbeitgeber) bei Neuverträgen solle bestehen bleiben.

Begründung

Nach Ansicht der BMin Arbeit und Soziales verlaufen Erwerbsbiographien zunehmend nicht mehr so linear wie noch vor einigen Jahrzehnten. Die Folge hieraus ist, dass sich jährlich ca. 7 Millionen Beschäftigungsverhältnisse ändern und neu begründet werden (Fluktuation). Ebenso wurde der Garantiezins auf Lebensversicherungen, somit auch bei Direktversicherungen, in den letzten Jahren kontinuierlich abgesenkt. Viele Arbeitnehmer haben hierauf als Baustein ihrer persönlichen Altervorsorge gesetzt, die vom Gesetzgeber ausdrücklich steuerlich gefördert wird. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers läuft diese Förderung jedoch ins Leere. Der Grund hierfür ist, dass der Arbeitgeber das Versicherungsvetragsunternehmen vorschreiben kann, auch wenn eine Versicherung über Jahre bereits besteht. Hieraus erwachsen Versicherten besondere Nachteile, insbesondere durch die Absenkung des Garantiezinses von ehemals 4% auf nun 1%. Der vom Gesetzgeber erwünschte Effekt, Arbeitgeber administrativ bei der Abwicklung von Direktversicherungen zu entlasten und die Möglichkeit von positiven Gestaltung durch Rahmenverträge besser zu stellen, führt sich durch die Zinsentwicklung ad absurdum. Darüber hinaus stellt die Administration in der Abwicklung heute kaum noch Hürden dar, wie sie zur Anfangszeit gegeben waren. Unter Wahrung und Abwägung der Interessen der Versicherungsnehmer und Arbeitgeber ist es zulässig, geboten, geeignet und erforderlich, den Kontraktionszwang auf Neu- bzw. Erstverträge zu beschränken. Da die Direktversicherung als Baustein der freiwilligen persönlichen Altervorsorge vom Gesetzgeber gefordert und gefördert wird, muss die Möglichkeit bestehen, Versicherungsnehmern, höherverzinste Altverträge weiterführen zu lassen und nicht zu zwingen bei jedem Arbeitgeberwechsel einen Neuvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu unterzeichnen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8001-030153

    Betriebliche Altersversorgung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Übernahmeverpflichtung von bestehenden
    Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) beim Wechsel des
    Arbeitsgebers gefordert. Die Auswahl der Direktversicherung durch den Arbeitgeber
    (Kontraktionszwang) soll bei Neuverträgen jedoch bestehen bleiben.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass Erwerbsbiographien nicht mehr so
    linear verliefen wie noch vor einigen Jahrzehnten.... weiter

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