Betriebliche Mitbestimmung - Wahlen zum Personalrat

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Wahlen zum Personalrat anstelle von Grundsätzen zur Verhältniswahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl erfolgen.

Begründung

Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist ein Rahmenrechtsgesetz. Nach § 19 Abs. 3 wird die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Personenwahl statt. Unter einem Wahlsystem mit offenen oder freien Listen (ggfs. mit kumulieren, panaschieren) ist die „personalisierte Verhältniswahl“ zu verstehen. Im Rahmen der Personalisierten Verhältniswahl können auch Persönlichkeiten anstelle der Listenwahl gewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht führt (BVerfGE 95, 335 ) zu der Zielsetzung, im Rahmen einer Verhältniswahl auch Persönlichkeiten wählen zu können, aus: "Demgegenüber ist es eine von der Verfassung legitimierte Zielsetzung der personalisierten Verhältniswahl, dem Wähler die Möglichkeit zu geben, Persönlichkeiten im Rahmen einer Verhältniswahl zu wählen. Mit diesem Anliegen verfolgt der Gesetzgeber das staatspolitische Ziel der Parlamentswahl, die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten, die das Volk repräsentieren, zu stärken; aus diesem Grund erhält jeder Wähler die Möglichkeit, einem der in „seinem“ Wahlkreis kandidierenden Bewerber ein Bundestagsmandat zu verschaffen (vgl. BVerfGE 7,63 ; 16 130 ; 4 399 )". Der aufgestellte Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts kann im übertragenen Sinne auch auf die Personalvertretungen übertragen werden. Außer den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften können auch die in der Dienststelle vertretenen Beschäftigten Wahlvorschläge machen. Hierzu ist ein Quorum vorgesehen. Eine Wahl mit einer Festlegung der Reihenfolge der Kandidaten ist nicht vorgeschrieben und erfolgt nach meinen Informationen selten. Dadurch sind diese Kandidatenaufstellungen bisher nicht immer harmonisch verlaufen. Durch die vorgeschlagenen personalisierten Verhältniswahlen hat jede/r Kandidat/in im Rahmen der Grundsätze für die Grundsätze für die personalisierte Verhältniswahl die gleichen Chancen. Da die Personalisierten Verhältniswahlen inzwischen bei den Wahlen zu 13 Landtagen der Bundesrepublik erfolgen, ist das Wahlverfahren weitgehend etabliert. Dieses Wahlverfahren trägt im Gegensatz zur bisherigen Regelung zur besseren Chancengleichheit der Kandidaten bei offenen und freien Listen bei. Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer können dann auch geändert werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-06-2015-002470 Personalvertretungsrecht
    des öffentlichen Dienstes

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird angeregt, dass die Wahlen zu den Personalvertretungen in den
    Dienststellen des Bundes statt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl künftig nach
    den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (mit offenen Listen, ggf. mit
    Kumulieren und Panaschieren) durchgeführt werden sollten.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Wahl zum
    Personalrat nach § 19 Absatz 3 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) nach
    den Grundsätzen... weiter

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