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Öffentliche Kindergärten sind ab dem 3. Lebensjahr beitragsfrei, für Betriebskindergärten gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Aktuell ist es so, dass die jeweilige Kommune/ Region entscheiden kann, ob Kosten übernommen werden oder nicht. Da der Wohnort des Kindes entscheidend ist, kann es sein, dass in einem Betriebskindergarten einige Kinder die Beiträge erstattet bekommen, andere nicht.
Причина
Es sollte Gleichberechtigung herrschen. Betriebskindergärten entlasten die öffentlichen Kindergärten, da so Plätze in den öffentlichen Kindergärten nicht in Anspruch genommen werden. Eltern, die ihre Kinder in Betriebskindergärten schicken, sind in der Regel keine Top-Verdiener, sondern Normalverdiener und sollten genauso entlastet werden wie Eltern, die ihre Kinder in öffentliche Kindergärten schicken.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
на 22.01.2020Hallo,
ich werde die Petition nicht weiter verfolgen, da nicht genügend Unterschriften zusammengekommen sind und es zumindest für die Region Hannover eine Lösung gibt, so dass in unserem Betriebskindergarten die Gebühren nun erstattet werden.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße
Tobias Glück