Betriebskosten für Wohnraum - Änderung § 11 HeizkostenV (Keine Befreiung von der Abrechnungspflicht für Altersheime etc.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert eine Änderung des § 11 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) dahingehend, dass Altersheime und ähnliche Unterbringungen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden.

Begründung

Altersheime, Pflegeheime, Studentenwohnheime, Lehrlingswohnheime und Seniorenresidenzen sollen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden, sofern der Vermietungszeitraum länger als 3 Monate beträgt.In der aktuellen Klimadebatte kommt deutlich zum Ausdruck, dass Energien nach Verbrauch abgerechnet werden sollten, um den Verbraucher zu einem sorgsamen Verbrauch und somit möglichst geringen Verbrauch hinzuführen.Das gleiche sollte nicht nur bei den Heizkosten eingeführt werden, sondern ebenfalls beim Strom-, Warmwasser- und Kaltwasserverbrauch durch zwingenden Einbau von Zählern eingeführt werden.

Link zur Petition

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