Область : Німеччина

Betriebsräte - Bildung eines Betriebsrats für in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten ab einer Größe von 15 Mitarbeitern

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 14 в Німеччина

Петицію було завершено

14 14 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten ab einer Größe von 15 Mitarbeitern einen Betriebsrat bilden und erhalten müssen.

мотиви

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zum jetzigen Zeitpunkt zwar gesetzliche Vorgaben (BetrVG sowie weitere Gesetze), in welcher Stärke ein vorhandener Betriebsrat zu besetzen ist. Jedoch gibt es noch immer keine gesetzlichen Vorgaben, welche die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsrat zu bilden.Unternehmen aller Berufssparten, die keinen Betriebsrat gebildet haben bzw. Bestrebungen der Mitarbeiter, einen Betriebsrat, auch unter Zuhilfenahme gewerkschaftlicher Mittel zu bilden mit arbeitsrechtlichen Mitteln verhindern, erwirken hierdurch Vorteile gegenüber anderen Unternehmen mit entsprechenden Betriebsräten. Fakt ist, dass sich Mitarbeiter in Unternehmen ohne entsprechenden Betriebsrat, nur unter hohen Kosten , unter Anrufung des zuständigen Arbeitsgerichts und nach Abschluß der arbeitsrechtlichen Maßnahme dieser erwehren können, während Mitarbeiter in Unternehmen mit Betriebsrat selbigen Anrufen können um sich einer unzulässigen arbeitsrechtlichen Maßnahme direkt zu erwehren.Ebenso entstehen Mitarbeitern in Unternehmen ohne entsprechenden Betriebsrat durch Anrufung des zuständigen Arbeitsgerichts zumeist arbeitsrechtliche Nachteile gegenüber dem Arbeitgeber, sowie Mitarbeitern anderer Unternehmen mit entsprechendem Betriebsrat, in denen der Betriebsrat bereits im Vorfeld eine durch den Arbeitgeber geplante Maßnahmen abwenden, und somit den / die jeweiligen Mitarbeiter, entsprechend gesetzlichen Vorgaben, schützen kann.Weiterhin hat ein Unternehmen ohne entsprechenden Betriebsrat u.U. auch unzulässige wirtschaftliche Vorteile da ohne entsprechenden Betriebsrat ggf. Vorhaben (Stellenabbau, Kürzung der Bezüge, etc.) durchgesetzt werden können, denen ein Betriebsrat bereits im Vorfeld widersprechen könnte / müsste.Es entstehen hier, im Gesamtbild: - für Unternehmen ohne entsprechenden Betriebsrat Vorteile,- für Mitarbeiter in Unternehmen ohne entsprechenden Betriebsrat Nachteile, welche gesetzlichen Vorgaben, teilweise bis auf die Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 24. Mai 1949, widersprechen und damit unzulässig sind!

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