Betriebsverfassung - Ersatzlose Streichung des § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) - Tendenzschutz - Tendenzbetriebe - ersatzlos zu streichen.

Begründung

Der Tendenzschutz schränkt die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten in Sozialunternehmen, Bildungseinrichtungen, sowie karitativen und journalistisch tätigen Unternehmen massiv ein. So ist die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen beschränkt, es können keine Wirtschaftsausschüsse gebildet und Sozialpläne abgeschlossen werden. Faktisch verlieren Weltanschauungen und gemeinnützige Werte auch bei 'Tendenzbetrieben an Bedeutung, vielmehr werden Unternehmensentscheidungen zunehmend nach Kriterien der Betriebswirtschaft getroffen, wie in der übrigen Wirtschaft auch. Von daher besteht auch kein Anlaß mehr, über den Tendenzschutz Werte oder Weltanschauungen zu schützen. Gerade in Zeiten zunehmender Deregulierung von Arbeitsverhältnissen, von Rationalisierung und Digitalisierung, die auch vor den sogenannten Tendenzbetrieben nicht haltmachen, müssen die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte gestärkt werden. Die Streichung des § 118 BetrverfG leistet hierzu einen Beitrag.

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