Reģions: Vācija

Betriebsverfassung - Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs-/Personalräte durch das BetrVG vorsehen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Atbalstošs 43 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Anpassung zur Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs- und Personalräte vorsieht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollen Präsenzsitzungen nur in außerordentlichen Fällen möglich sein.

Pamatojums

Das Betriebsverfassungsgesetz kannte bei seiner in Kraftsetzung 1952 die Begrifflichkeit der Videokonferenz nicht, und dies zog sich bis in die späten 1990er Jahre und bis heute hin.Das bedeutet, dass Betriebsverfassungsgesetz ist in weiten Teilen nicht im 21ten Jahrhundert angekommen.Die Änderung soll Vorteile für die Arbeitnehmervertretungen sowie auch für die Arbeitgeber darstellen. Wichtig dabei sind für mich Kostenfaktor und der Zeitfaktor, der auf Arbeitnehmerseite gleichermaßen wie auf der Arbeitgeberseite eine große Rolle spielt.Es gibt Punkte, die in dem Gesetz noch nie angefasst oder neu geregelt wurden. So fehlt beispielsweise die Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs –und Personalräte. Leider schließt der § 30 diese faktisch aus. Hier geht es um die Gewährleistung der "Nichtöffentlichkeit". Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, zumindest sporadisch diese Kommunikationsmöglichkeit zu nutzen, aber Beschlüsse sind nicht zulässig.Genau genommen muss das BetrVG so geändert werden, dass die Nutzung von Videokonferenzen per Gesetz nicht mehr untersagt wird. Das BetrVG in seiner heutigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Der § 30 BetrVG verhindert die Nutzung von Videokonferenzen, da hier von der "Nichtöffentlichkeit" gesprochen wird. „Denn auch wenn Betriebsrats oder Personalratsmitglieder vor einer Beschlussfassung zum Protokoll der BR/PR Sitzung versichern, dass sich außer ihnen niemand im Raum befindet, ist der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet“.Begründung: Auch in diesem Fall besteht die technische Möglichkeit an der der Videokonferenz unbefugt teilzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die berechtigte Teilnahme an der Videokonferenz verschlüsselt erfolgt.Viele Betriebs- und Personalräte sind mittlerweile über das gesamte Bundesgebiet, europaweit oder weltweit ansässig und müssen zusammen agieren. Dies macht es schwierig z. B. Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats oder Konzernbetriebsratssitzungen durchzuführen.Solche Sitzungen sind meist mit sehr hohen Kosten verbunden.Eine Änderung des BetrVG würde die Gesamtkosten von Betriebsräten und Personalräten drastisch vermindern. Es entfallen Reisekosten (Anreise, Abreise), Übernachtungen, Verpflegungspauschalen sowie eventuelle Anmietung von externen Räumen. Die Zeitersparnis für Betriebs und Personalräte wäre ebenfalls sehr hoch.Wenn ein Konzern 10 Millionen Euro jährlich, oder mehr an Betriebsratskosten aufweist, dann sprechen wir hier über Einsparungen, die sinnvoll und nachhaltig sind, es bedarf nur eine kleine aber eben sehr wirkungsvolle Änderung im Gesetz.Die Politik spricht von Digitalisierung in der Arbeitswelt, also lassen Sie auch das BetrVG an der Digitalisierung teilhaben.

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Jaunumi

  • Pet 4-18-11-8010-030006

    Betriebsverfassung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen, soweit es um die Zulässigkeit von Videokonferenzen
    geht,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Betriebsverfassungsgesetz die Anpassung
    zur Nutzung von Videokonferenzen für Betriebs- und Personalräte vorsieht. Aus
    Gründen der Wirtschaftlichkeit sollen Präsenzsitzungen nur noch in außerordentlichen
    Fällen... vairāk

Debates

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