Bewertungsgesetz - Regelungen zur Gemeinnützigkeit von Organisationen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
207 Unterstützende 207 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

207 Unterstützende 207 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Gemeinnützigkeit wird Organisationen nur dann zugebilligt, wenn sie demokratisch verfasst sind und Mitglieder aufnehmen, wobei die Zugangsvoraussetzungen nicht von einer „Patenschaft“ durch bestehende Mitglieder abhängig gemacht werden darf. Organisationen, die lediglich Fördermitglieder akzeptieren, sind von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.

Begründung

Gemeinnützige Organisation sind ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Viele Organisationen sind jedoch dazu übergangen, lediglich stimmrechtslose „Fördermitglieder“ zu akzeptieren, also lediglich als Geldquelle dienende Spender. Damit ist die demokratische Mitwirkung und die inhaltliche Mitbestimmung über die Ausrichtung der Vereine ausgeschlossen. Wer die Mitglieder des Vereins sind wird dabei nicht transparent, ebenso wie die demokratischen Prozesse innerhalb des Vereins sind. Teilweise finden sich die selben Personen in einem Kreis von Vereinen wiederEs handelt sich hierei vielfach um Vereine, die nur noch den Selbstzweck erfüllen als Plattform für die Aktivitäten der Vorstände zu fungieren und ihnen einen Arbeitsplatz zu sichern. Dies ist jedoch nicht die Funktion der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO. Deshalb sind solche Vereinigungen von der Gemeinnützigkeit solange auszuschliessen, bis sie eine echte Funktion der gesellschaftlichen Weiterentwicklung erfüllen.

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