Region: Bielefeld
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Bielefeld: Benutzungspflicht von Radwegen bis zum 1.7.2015 aufheben!

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Petycja jest adresowana do
Oberbürgermeister Pit Clausen und Stadtrat
355

Upłynął czas przetwarzania

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  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Die Stadtverwaltung soll die rechtswidrigen Radwegbenutzungspflichten umgehend, spätestens bis zum 1.7.2015 aufheben. Dies ist leicht umsetzbar, da die allermeisten Radwege in Bielefeld die Voraussetzungen für die Anordnung der Benutzungspflicht nicht erfüllen. Lediglich die blauen Radwegschilder müssen entfernt werden. Das vereinfachte Prüfverfahren spart Kosten gegenüber der langwierigen Prozedur, die von der Stadt geplant ist. Durch die vorgeschlagene Maßnahme wird nicht nur eine gesetzliche Vorschrift umgesetzt, sie erleichtert auch das Radfahren im ganzen Stadtgebiet. Unterzeichnen Sie daher die Petition. Sie wurde eingereicht gemeinsam von: - ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Stadtverband Bielefeld e.V. - GAFF Gruppe Aktiver Fahrradfahrer und Fußgänger e.V. - VCD Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband OWL e.V.

Uzasadnienie

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen bestehende Radwege anhand von Qualitäts- und Sicherheitskriterien überprüft werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn bringt in den meisten Fällen Sicherheitsvorteile gegenüber dem Radweg. Eine Pflicht zur Benutzung darf es nur dort geben, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs besteht. Dann können Radfahrende entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder den Radweg benutzen. Die Radwegbenutzungspflicht ist die Ausnahme. Die Straßenverkehrsordnung schreibt diese Überprüfung bereits seit Oktober 1998 vor. Sie wurde bisher in Bielefeld nur auf wenigen Straßen umgesetzt. Dieses Versäumnis der Straßenverkehrsbehörde seit über 16 Jahren beeinträchtigt den Radverkehr und die Verkehrssicherheit. Die Stadtverwaltung will jetzt zwar mit der Überprüfung beginnen, rechnet aber mit mindestens zwei Jahren Bearbeitungszeit. Anders in der Nachbarstadt Herford: dort ist schon jetzt das Radfahren auf der Fahrbahn im Stadtgebiet komplett bis auf zwei Ausnahmen freigegeben.

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Aktualności

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Nach bald einem Jahr prüft das Amt für Verkehr immer noch die Radwegbenutzungspflicht. Die von uns geforderte zügige Freigabe des Fahrbahnradfahrens aus Sicherheitsgründen lässt auf sich warten.
    Anders in Köln: nach einer Serie schwerer Radwegunfällen wurde gemeinsam (!) von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie Piraten und Deine Freunde ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst.
    "Die Verwaltung wird gebeten, zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben ..." Langwierige Umplanungen sollen dafür nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Hier der bemerkenswerte, vorbildliche Beschlusstext:
    ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=190528.

    In Köln gibt es eine ähnliche onlinepetition wie bei uns . Sie hat schon 2000 Unterzeichner... dalej

  • Radwegbenutzungspflicht: Aufhebung im Schleichtempo

    In unserer Petition an den Bielefelder Oberbürgermeister hatten 355 Bürger gefordert, dass die Radwegbenutzungspflicht zügig, bis zum 1.7.2015 überprüft wird.
    Der Stand nach vier Monaten: 19 Straßen wurden bisher überprüft (es geht um rund 150). An 18 davon wird die Benutzungspflicht aufgehoben.
    Die Straßenliste: www.dropbox.com/s/jvf60ysf52mjr5o/Aufhebung%20Benutzungspflicht%2C%2027_4.pdf?dl=0

    Wir hatten geschätzt, dass die Benutzungspflicht bei 80-90 % der Radwege zu Unrecht angeordnet wird. Das bestätigt sich.
    Wenn das so ist, fragt sich natürlich - wieso überhaupt das langwierige Verfahren? Die 19 bisher überprüften Radwege (also 5 im Monat) machen gerade ein Zehntel... dalej

Ob Radwege benutzungspflichtig sein dürfen oder nicht ist keine Frage des persönlichen Geschmacks. Die strengen Voraussetzungen der Benutzungspflicht sind seit 1997 gesetzlich geregelt und durch Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Petition fordert nur etwas, was die Bielefelder Behörden schon längst hätten erledigen müssen. Und wenn man davon ausgeht, dass Bielefeld wirklich existiert, dann gibt es keinen triftigen Grund, weshalb in dieser Stadt bundesweites geltendes Recht keine Anwendung finden soll.

Ohne die Benutzungspflicht brauchen wir meiner Meinung nach keine Radwege. Es gibt genug schlechte Beispiele von Fahrradrowdies die wild die Kreuzungen queren ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Dagegen hat man dann garkeine Handhabe mehr.

Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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