Alueella: Göttingen
Opetus

Bildungsgerechtigkeit zusammen mit Göttinger Ganztagsgrundschulen vorantreiben!

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Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler
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Bildungsgerechtigkeit zusammen mit Göttinger Ganztagsgrundschulen vorantreiben!

Im April 2016 haben wir die Qualität von Grundschulkindbetreuung gefordert [1]. Die Petition war ein Stück weit erfolgreich, was sich besonders an der Initiierung des QEGS Projekt zeigt, das gerade anläuft [2]. 19 Ganztagsgrundschulen, davon 7 aus der Stadt Göttingen bekommen hier eine Prozessbegleitung, um ihre schulische Qualitätsentwicklung für einen guten Ganztag zu verbessern; das Projekt stellt den Schulen jedoch keine zusätzlichen personellen Ressourcen bereit:

Bildungsgerechtigkeit braucht multiprofessionelle Teams mit beiden Professionen: Sozialpädagogik und Grundschulpädagogik!

Die Landesregierung hat in diesem Jahr (2019) 100 Schulsozialarbeiter zur Verfügung gestellt [3]. Leider hat nicht eine einzige Grundschule in der Stadt Göttingen von diesem Programm profitiert. ErzieherInnen und SozialpädagogInnen aus den Horten haben in Göttingen über Jahrzehnte mit ihrer professionelle Beobachtungspraxis und einem Blick für Entwicklungspotentiale für „Empowerment“ [4] der einzelnen Kinder und für Bildungsgerechtigkeit gesorgt und tun es zum Teil noch. In Kassel arbeiten Grundschulen und Horte zum Wohle der Kinder nach SGBVIII zusammen und stehen nicht wie in Göttingen in einer durch die Stadt hervorgerufenen Konkurrenzsituation, zum Nachteil der Horte.

Wir fordern

  1. Ein Drängen der Stadt Göttingen bei der Landesregierung, endlich multiprofessionelle Teams (an Vormittag und Nachmittag) an allen Ganztagsgrundschulen zu schaffen

  2. Vorläufig ergänzend dazu: Erweiterung des LISA Programms [5] durch die Jugendhilfe Göttingen e.V.

  3. die Zusammenarbeit von Grundschulen mit den Horten auf Augenhöhe, um alle Kinder von Schulkindbetreuung nach SGBVIII profitieren zu lassen (Beispiel Kassel, s.u.) und einen sofortigen Stopp von Hortschließungen, um einen weiteren Verlust an Qualität und Expertise in der Grundschulkindbetreuung zu verhindern und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach SGBVIII §5 zu gewährleisten, bis auch Ganztagsgrundschulen nachweisbar ihren Auftrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit erfüllen (siehe auch 5))

  4. eine entsprechende Anpassung des Göttinger Rahmenkonzepts für Ganztagsgrundschulen und Überprüfung, ob die Grundschulen den Schultag im Sinne des Rahmenkonzepts gestalten

  5. eine entsprechende Anpassung der Haushalts-Ziele

Perustelut

  1. Ganztagsschulkonzepte die Erzieherinnen und SozialpädagogInnen am Vormittag und in den Unterricht einbeziehen arbeiten auf Lösungen für viele drängende Herausforderungen gleichzeitig hin, wie dem Übergang KiTa-Schule, Sicherheit und Gewaltprävention, Teilhabe (Empowerment, s.o. [4]) und Bildungsgerechtigkeit und sogar ein Stück weit Integration und Inklusion. ErzieherInnen und SozialpädagogInnen bringen die professionelle Praxis mit, um den Anspruch auf Chancengleichheit zu erfüllen durch ihren guten Blick für die Entwicklungspotentiale der Kinder. In Göttingen haben die Horte nach der Schule jahrzehntelang Bildungsgerechtigkeit garantiert. Solange Ganztagsgrundschulen diese Funktion der Horte nicht übernehmen, stellen Horte keine Doppelstruktur dar, sondern eine sozial wichtige, ergänzende Einrichtung.

  2. Solange die Landesregierung der strukturellen Ausstattung der Schulen mit SozialpädagogInnen und ErzieherInnen hinterherhinkt, möge die Stadt Göttingen, z.B. über das LISA Projekt, entsprechende Stellen zur Verfügung stellen. LISA unterstützt Grundschulkinder bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. das Projekt hat zum Ziel, Lernmotivation zu fördern, Selbstbewusstsein zu stärken, Schuldistanz abzubauen und auch die Erziehungsverantwortung der Eltern zu stärken. Gleichzeitig hilft LISA bei der Öffnung der Schulen in den Sozialraum.

  3. Kassel macht es zumindest für den Nachmittag vor, mit einem städtischen Rahmenkonzept, dass die Qualitäten des SGB VIII explizit nennt [6]. In Kassel arbeiten Grundschulen und Horte zusammen zum Wohle der Kinder und stehen nicht in einer durch die Stadt hervorgerufenen Konkurrenzsituation. Unterstützt wurden sie durch die Stadt Kassel und das SchubS- Projekt („Schulbezogene Sozialarbeit an Grundschulstandorten im Ganztag“), das durch den Schulträger koordiniert wurde und aus BuT (Bildung und Teilhabe) Mitteln finanziert wurde. Jede Ganztagsgrundschule wurde von der Stadt Kassel mit einer/m SozialpädagogIn mit halber oder Dreiviertel-Stelle ausgestattet. Die Aufgabe der MitarbeiterInnen bestand nicht in klassischer Schulsozialarbeit, sondern vielmehr in der Unterstützung der Ganztagsgrundschulen bei der Konzeptentwicklung. Auf diese Weise konnten sich beide pädagogischen Professionen optimal ergänzen und Ressourcen (z.B. Räumlichkeiten, vollwertige Anstellungsmöglichkeiten) optimal ausgelastet werden. Qualitätsmerkmale der pädagogischen Arbeit aus den qualitativ gut aufgestellten Horten konnten übernommen werden, gleichzeitig konnten eine pädagogische Mittagsbetreuung und Zeiten zum individuellen Lernen von Lehrkräften und Erzieherinnen gemeinsam gestaltet werden. Auf einer entsprechend gestalteten Zusammenarbeit aufbauend, könnten die Zeiten auf den Vormittag und den Unterricht schrittweise ausgeweitet werden, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind. ErzieherInnen und SozialpädagogInnen könnten so vollwertige Anstellungen angeboten werden, anstelle von Teilzeit- oder Stundenjobs im Nachmittag einer Ganztagsgrundschule.

  4. Das Göttinger Rahmenkonzept für Ganztagsgrundschulen ist prinzipiell geeignet, gute Ganztagsschule zu gewährleisten; allerdings werden die Schulen nicht darauf geprüft, ob sie in ihrer qualitativen Arbeit den Vorgaben des Konzepts entsprechen. So unterstützt die Stadt Göttingen mit Steuergeld auch Schulen, die sich nicht oder ungenügend an das Göttinger Rahmenkonzept für Ganztagsgrundschulen halten.

  5. Im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 der Stadt Göttingen [7] ist folgendes Ziel formuliert:

„Horte, in deren Einzugsbereich kein Ganztagsschulangebot besteht, sollen erhalten bleiben. Das gleiche gilt, wenn eine Hortbetreuung aufgrund eines besonderen Förderbedarfs des überwiegenden Teils der im Einzugsbereich eines Hortes lebenden Kinder dem Ganztagsschulangebot vorzuziehen ist.”

Wie fordern eine Zielanpassung:

„Horte, in deren Einzugsbereich ein Ganztagsschulangebot besteht, sollen an dem Angebot der Ganztagsgrundschule konzeptionell beteiligt werden. Der Schulträger gewährt nur solchen Ganztagsgrundschulen eine Unterstützung, die im Rahmen des Ganztagsschulkonzepts Strategien für die Beschulung und Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf erarbeitet haben.“

Folgende Maßnahme wäre dazu notwendig: „Jede Ganztagsgrundschule wird mit einer SozialpädagogIn ausgestattet, die zusammen mit Schulleitung, Hortleitung, Ganztagskoordination (in Göttingen z.Zt. ein/e ErzieherIn), Eltern und anderen geeigneten Personen das Konzept entwirft und/oder weiter entwickelt.“

Ein solch formuliertes Ziel würde den Leitsatz des Göttinger Haushalts mit Leben füllen:

„Die Fachbereiche Jugend und Schule nutzen die vorhandene enge Kooperation, um die Zusammenarbeit aller Bildungsakteure zu fördern (Familien, Kindertageseinrichtungen, Schule, Kultur, Jugendfreizeiteinrichtungen, Betriebe), denn Bildungsprozesse finden an vielfältigen Bildungsorten und zu unterschiedlichen Gelegenheiten statt.“

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Anders als den Horten räumt das Grundgesetz Schulen über Art. 7 GG kein „nachrangiges“, sondern ein „eigenes“ Erziehungsrecht ein [1]. Das hat Auswirkungen auf die Partizipation von Eltern am Bildungsprozess ihrer Schulkinder. Elternbeteiligung ist in der Schule zwar durchaus über die Gremien (Klassenelternrat, Schulelternrat, Schulvorstand, Konferenzen) in niedersächsischem Schulgesetz [2] und Ganztagsschulerlass [3] rechtlich vorgesehen (in den Gremien sind sehr oft Väter, Migranten und bildungsferne Eltern unterrepräsentiert und auch der Kontakt der ElternvertreterInnen mit allen ihren Klasseneltern ist alles andere als gewährleistet). Rein rechtlich muss sich eine Grundschule aber über diese Gremien hinaus nicht weiter bemühen, die Eltern... enemmän

  • Bildungsgerechtigkeit heißt, dass alle Kinder auch in ihren Stärken erkannt werden. Dazu braucht es Beziehung. Ganztagsgrundschulen arbeiten überwiegend mit Lehrkräften und pädagogischen MitarbeiterInnen, die in Teilzeit oder stundenweise arbeiten, und noch dazu kaum Verfügungs- oder Vorbereitungszeit haben.
    Würden die pädagogischen MitarbeiterInnen auch am Vormittag eingesetzt, könnten Lehrkräfte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und es könnten vollwertige, fest integrierte Anstellungen für die pädagogischen MitarbeiterInnen entstehen, die den Übergang von Vormittag zu Nachmittag sicherstellten.
    Die Stadt Göttingen redet von Doppelstruktur und meint den zeitlichen Umfang der Betreuung. An die Qualität der Betreuung denkt sie dabei nicht.... enemmän

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