Region: Tyskland
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  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Ich möchte nicht nach Äthiopien abgeschoben werden!

Mein Name ist Mesfin Shewangzao (Schewangzao ist mein Vatersname, Familiennamen haben wir nicht), und ich komme aus Äthiopien.

Ich bin ein Angehöriger des äthiopischen Volksstamms Amharen, eines Volksstamms, das einst das dominierende Volksstamm Äthiopiens war, aber von der derzeitigen, von der sogenannten „demokratischen Front der äthiopischen Republik“ gesteuerten, äthiopischen Regierung gehasst und auf jede mögliche Art und Weise erpresst wird.

Orsak

Mein Vater (Shewangzao Wendmu) war ein politisch engagierter Mensch. Er war Mitglied einer politischen Partei („Semayawi“) in der Region Oromia. Diese Partei ist derzeit in der Opposition, und sie stellt sich friedlich gegen das Willkür der äthiopischen Regierung gegen den Volksstamm Amharen. Die politische Karriere meines Vater war so erfolgreich, dass er vom Volk der Region Oromia zur Ausführung einer wichtigen parteiisch-politischen Funktion gewählt wurde.

Im Winter 2014/2015 wurde unserer Familie (meiner Mutter, meinem Vater und mir) in Sululta plötzlich bekannt, dass mein Vater von der äthiopischen Polizei gesucht wird, obwohl mein Vater zu dem Zeitpunkt keinerlei Straftäter war. Aus Angst vor politischer Verfolgung und Inhaftierung floh er nach Eritrea, wo ein vertriebener Teil seiner Partei lebt und auf militärische Art und Weise an der eritreischen Seite gegen die derzeitige Regierung Äthiopiens kämpft. Diesem Teil seiner Partei schloss sich mein Vater dann auch an.

Infolgedessen besuchte die äthiopische Polizei den Rest unserer Familie: meine Mutter und mich. Die Polizei wollte von uns wissen, wo unser Familienoberhaupt steckt. Wir erzählten nichts, weil wir ihn, selbstverständlich, nicht verraten wollten. Daraufhin brachte die Polizei meine Mutter in ein großes Gefängnis in Kaliti: bis sie erzählt, wo ihr Ehemann ist. Ich fuhr auch dorthin, um dort meine Mutter zu besuchen, aber das Personal des Gefängnisses gönnte mir nicht das Recht, meine Mutter zu besuchen. Sie lebt auch heute in diesem Gefängnis: schon mehr als 3 Jahre lang. Ich wurde damals einige Tage später auch inhaftiert, aber in ein kleineres Gefängnis gebracht. Dieses Gefängnis befindet sich in Sululta. Die Forderung war dieselbe: ich sollte meinen Vater verraten. Tat ich nicht.

Dann kam ein Tag, an dem ganz viele Menschen in Sululta und in anderen Städten wegen einer Demonstration gegen die Regierung auch auf die Straßen gingen. Da auch viele Security-Leute wegen diesem „Fest“ nicht am Arbeitsplatz waren, versuchte ich, aus meinem kleinen Gefängnis zu fliehen. Allerdings wurde ich bemerkt, und die anwesenden Security-Leute, statt mich einfach aufzuhalten, schlugen mich mit dem hinteren Teil einer großen Waffe auch den Kopf(Ein ärztliches Attest aus Schweden über die Glaubwürdigkeit der Annahme, dass das stimmt, liegt vor). Ich wurde ohnmächtig und ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde ich wach. Aber auch das Personal des Krankenhauses war an dem Tag nicht in vollem Maße anwesend, und mir gelang der Flucht aus diesem Krankenhaus.

In diesem Moment traf ich meine Entscheidung, nach Europa zu fliehen. Von Äthiopien fuhr ich mit Bussen nach Sudan, dann nach Libyen. Dann auf einem Boot übers Mittelmehr nach Italien. Von Italien ebenfalls schwarz durch ganz Europa nach Schweden.

Dort stellte ich meinen Asylantrag, der allerdings abgelehnt wurde: Ich konnte des Behörden dort nicht rechtzeitig beweisen, dass ich auf den Kopf geschlagen wurde, und über die Wahrheit der politischen Verfolgungen unserer Familie in Äthiopien habe ich von dort selbstverständlich auch keine Bescheinigungen. Das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens über das Trauma und die Konsequenzen des damaligen Schlags auf den Kopf mit einer Waffe wurde mir nämlich zu spät zugestellt: erst nach dem negativen Ablauf des Asylverfahrens. Dass ich einen Anspruch auf einen Asylfolgeantrag dort hatte, weil ich einen wesentlichen Umstand nachweisen konnte, den ich während des ersten Asylverfahrens aus objektiven Gründen nicht nachweisen konnte – das wusste ich nicht. Zweimal erhielt ich dort eine Ladung zu einem Abschiebezentrum, von dem ich dann nach Äthiopien abgeschoben werden sollte. Natürlich kam ich den Aufforderungen nicht nach und lief dadurch Gefahr, von der schwedischen Polizei zu einer Abschiebehaft gebracht zu werden.

In diesen engen Umständen sah ich meine letzte Hoffnung hier, in Deutschland, da ich gehört hatte, dass das deutsche Asylverfahren mit Einsicht und Gewissen geführt wird. Aber auch hier ist mein Aufenthalt unerwünscht: da ich in Schweden Asyl beantragt hatte, gilt meine Einreise nach Deutschland als ein sogenannter „Dublin-Fall“. Rechtlich ist das korrekt: wer in einem EU-Land oder in der Schweiz Asyl beantragt, darf nicht im Fall der Ablehnung in einem anderen EU-Land oder in der Schweiz Asyl beantragen. Aber faktisch ist das für mich eine Katastrophe!

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