Alueella: Saksa
Maahanmuutto

Bleiberecht für integrierte Flüchtlinge in Ausbildung/Beschäftigung – Resolution

Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
511 Tukeva 510 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Forderung nach einem veränderten Bleiberecht für Geflüchtete

Im Einzelnen fordern wir zu den aktuellen Bleiberechtsregelungen der § 60c Aufenthaltsgesetze (Ausbildungsduldung), § 60d AufenthG (Beschäftigungsduldung) und § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) wie folgt:

 Die aktuelle Situation der Ausbildungsduldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz stellt sich so dar:

Wer eine Ausbildungsduldung hat, kann für die Dauer einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung in der Regel nicht abgeschoben werden. Wie bei den anderen Wegen zu einem Bleiberecht gibt es aber auch bei der Ausbildungsduldung einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wie Duldungsfristen oder die Frage der Identitätsklärung. Für viele stellt gerade der Punkt der Identitätsklärung eine große Herausforderung und nicht selten eine Hürde dar. Oft gibt es komplizierte Verfahrensweisen, sodass die Wege nicht immer eindeutig für die Betroffenen sind und damit zu Verunsicherungen führen. Im Anschluss an die Berufsausbildung kann bei weiterer Beschäftigung im erlernten Beruf für zunächst zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden (weitere Anforderungen sind zu erfüllen), was als die 3+2 Regelung bezeichnet wird. Danach kann dann ohne spezielle Beschäftigungserlaubnis jede beliebige Arbeit aufgenommen werden.

Wir fordern:

-         Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, statt einer Duldung

-         Abschaffung der Vorduldungszeit von 3 Monaten

-         Abschaffung weiterer Hürden zur Aufnahme einer Ausbildung

-         Abschaffung der aktuell gesetzten Fristen zur Identitätsklärung

 Die aktuelle Situation der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG stellt sich so dar:

Die Beschäftigungsduldung seit 2020 richtet sich an Menschen mit einer Duldung, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und eine Reihe weiterer Bedingungen erfüllen. Es sind allerdings relativ hohe Voraussetzungen, die an die Erteilung der Beschäftigungsduldung gebunden sind, sodass sie für viele gar nicht erst in Frage kommt. So muss beispielsweise die Einreise vor dem 1. August 2018 erfolgt sein und die Identität muss innerhalb bestimmter Fristen geklärt worden sein; die Gewichtung liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Außerdem muss man seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Duldung sein, seit mindestens 18 Monaten mit 35 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten und sowohl zum Zeitpunkt der Antragsstellung als auch die zurückliegenden 12 Monate seinen eigenen Lebensunterhalt selbst sichern bzw. gesichert haben. Es müssen auch hinreichende Deutschkenntnisse vorliegen. Zeitlich ist die Beantragung einer Beschäftigungs-duldung bis zum 31.12.2023 befristet.

Wir fordern:

-         Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, statt einer Duldung

-         Abschaffung der aktuell gesetzten Fristen zur Identitätsklärung

-         Abschaffung der 12 - monatigen Vorduldungszeit

-         Zugang zu Integrationskursen

-         Entfristung der gesetzlichen Regelung über den 31.12.2023 hinaus

Die aktuelle Situation des §25 b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration stellt sich so dar:

Wie bei der Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene (§25a AufenthG) zielt der Gesetzgeber mit dieser stichtagsfreien Regelung seit 2015 darauf ab, einen Anreiz für eine sogenannte „nachhaltige Integration“ von Erwachsenen zu schaffen und damit eine Aufenthaltserlaubnis und darüber ein dauerhaftes Bleiberecht in Aussicht zu stellen.

Es sind zahlreiche Anforderungen zu erfüllen bis die Ausländerbehörden tatsächlich von einer „nachhaltigen Integration“ ausgehen. So muss man sich zum Beispiel bereits seit mindestens 8 Jahren (bzw. mit minderjährigen Kindern seit 6 Jahren) in Deutschland aufhalten, seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können oder eine Lebensunterhaltssicherung zumindest in Aussicht haben („positive Prognose“). Außerdem muss man mündliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A2 vorweisen können und mehr. Auch die Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen ledigen Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie als Familie zusammenleben und ihre Integrationsprognose als positiv gewertet wird.

Wir fordern:

-         deutliche Verkürzung der Voraufenthaltszeiten

-         Härtefall-Regelungen (zum Beispiel Menschen mit Behinderung)

-         Zugang zu Integrations- und Unterstützungsangeboten

Zahlreiche Personen und Organisationen unterstützen unser Anliegen. Auch andere Kommunen haben bereits Interesse bekundet. Viele Unterschriften zeigen die Notwendigkeit einer veränderten Bleiberechtsregelung!

Unterstützen auch Sie mit Ihrer Unterschrift die Resolution „Bleiberecht“!

Perustelut

Die Initiator*innen fordern eine Verbesserung der Bleiberechtsmöglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber*innen (Geduldete), die sich in Deutschland über Jahre aufhalten, sich integriert haben, einen festen Arbeitspatz nachweisen können und damit selbst ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfen sichern. Sie leben mit der Angst verhaftet und abgeschoben zu werden. Die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen des Ausländerrechtes werden oft der aktuellen Situation dieses Personenkreises nicht gerecht. Es gibt kaum Spielräume, einen dauerhaften Aufenthalt und damit eine Zukunftsperspektive zu erhalten. Für den Betroffenen ist das eine große psychische Belastung. Das hat nach unserer Auffassung nichts mit „human rights“ zu tun und widerspricht auch jeglicher Logik.

Die Arbeit und das Engagement vieler Bürger*innen, Organisationen, Initiativen, Ehrenamtlicher sowie Pat*innen, die sich seit Jahren für die Integration und Einbürgerung einsetzen, ist damit vergebens und wird so mit „Füßen“ getreten. Unsere Gesellschaft aber braucht engagierte Bürger*innen, die sich für die Gemeinschaft und unsere Werte einsetzen! 

Warum werden motivierte Menschen, die sich integriert und ein neues Zuhause gefunden haben, nach Jahren der Duldung, plötzlich abgeschoben? Warum müssen viele trotz Arbeit oder Ausbildung weiter in Unsicherheit leben und Angst haben, abgeschoben zu werden? Das macht keinen Sinn. Wir brauchen dringend Fachkräfte und tatkräftige Menschen in vielen Bereichen der Wirtschaft, in der Pflege, im Handwerk, in der Landwirtschaft, im Dienstleistungssektor aber vor allem in exportorientierten Unternehmen. Deutschland profitiert im erheblichen Umfang vom Export durch internationale Lieferketten, grenzüberschreitende Wertschöpfung sowie interkulturellen Netzwerken weltweit. Ein Gewinn für alle. Davon sind wir wie viele andere überzeugt.

Der Gesetzgeber hat zwar in den letzten Jahren die Möglichkeiten, ein Bleiberecht für Geduldete zu erhalten, erweitert und verbessert. Die Eröffnung dieser Möglichkeiten erkennen wir positiv an, halten sie aber immer noch nicht für ausreichend, um sowohl den Betroffenen als auch den Betrieben Rechts- und Planungssicherheit für die Zukunft zu geben. Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen stellen einerseits für viele Menschen eine so hohe Hürde dar, dass nur wenige die Möglichkeiten des Bleiberechts nutzen können. Andererseits nimmt es denen, die eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten haben, nicht die Unsicherheit, irgendwann doch abgeschoben zu werden.

Erforderlich ist unseres Erachtens ein politischer Haltungswechsel, um deutlicher als bisher im Aufenthaltsgesetz den Tenor auf ein Bleiberecht zu setzen und nicht die „Hintertür“ auf Abschiebung weit offen zu halten.

Ziel ist somit eine Änderung der Gesetzeslage auf Bundesebene.

Die Resolution ist vom Integrationsrat und dem Rat der Stadt Beckum verabschiedet worden und wurde an die zuständigen Bundestagsabgeordneten weitergeleitet; die Resolution wird von ehrenamtlich und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen im breiten Umkreis unterstützt.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer*innen,

    vielen Dank für euer Engagement! Nach wie vor halten wir unser Anliegen für sehr wichtig; wir haben deshalb Politiker*innen auf Bundesebene, den Präsidenten des Deutschen Städtetages und die Wohlfahrtsverbände um Unterstützung gebeten. In Kürze wird es dazu ein Treffen mit den Wohlfahrtsverbänden geben.
    Auch wenn der Krieg in der Ukraine uns alle im Atem hält, sehen wir es als dringend erforderlich an, den Geflüchteten aus den anderen Ländern eine Perspektive zu verschaffen. Viele Geflüchtete erleben sich momentan als Flüchtlinge zweiter Klasse. Für integrationsbereite Menschen muss es eine verlässliche Lebensperspektive in Deutschland geben!
    Wir bleiben also dran!

    Herzliche Grüße
    Brigitte Bublies-Tielker

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All die als Hürden bezeichneten Voraussetzungen für eine Ausbildung für abgelehnte Asylbewerber, die lediglich über eine Duldung verfügen, haben ihren Sinn. Insbesondere die angerechnete Zeit der Duldung und die Passpflicht und diese Voraussetzungen sollten weiterhin bestehen. Die Identität muss unbedingt sicher geklärt sein, bevor man eine Ausbildung aufnehmen darf. Die Forderung nach ständiger Erleichterung einer Bleibemöglichkeit von abgelehnten Asylbewerbern ist falsch und belastet die Sozialkassen zusätzlich....

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