Region: Germany
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Foreign affairs

Bleiberecht für Kenesa - Abschiebung nach Äthiopien verhindern

Petitioner not public
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Petitionsausschuss des Bayrischen Landtages
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  1. Launched 2011
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Wir fordern Bleiberecht für Kenesa Yadetta Guluma - einen Oromo aus Äthiopien - und bitten den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages sich dafür einzusetzen, dass Herrn Kenesa Yadetta Guluma eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Ferner bitten wir den Petitionsausschuss, die zuständige Ausländerbehörde aufzufordern, keine Abschiebungsmaßnahmen gegen Herrn Kenesa Yadetta Guluma bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses einzuleiten, bzw. seine Angelegenheit der Härtefallkommission zu überweisen. Schließlich bitten wir den Petitionsausschuss, sich dafür einzusetzen, dass die begonnene psychiatrische Behandlung wegen Traumatisierung weitergeführt werden kann.

(Weitere Informationen unter: https://www.savekenesa.wordpress.com))

Reason

Herr Kenesa Yadetta Guluma (geboren am 23.01.1953 in Wollega / Äthiopien, verheiratet, fünf Kinder, derzeitiger Aufenthalt in Coburg) wurde von der evangelischen Kirchengemeinde seines Heimatortes Chanka / Western Wollega, Region Oromia, Äthiopien, zusammen mit seinem Gemeindepfarrer ausgewählt, im Mai 2010 auf Einladung der deutschen Partnergemeinden Berlin-Müggelheim und Berlin-Schmöckwitz nach Berlin zu reisen. Während dieses Besuchs hat er bei der Ausländerbehörde in Berlin einen Asylantrag gestellt und ist von dort nach Coburg geschickt worden.

Über die Berliner Gemeinden kam unsere freikirchliche Gemeinde ICF Coburg mit Kenesa Yadetta Guluma in Kontakt. Wir fühlen uns ihm in unserem gemeinsamen christlichen Glauben verbunden und freuen uns über die freundschaftliche Beziehung. Mitglieder unserer Freikirche pflegen regelmäßigen Kontakt zu Kenesa und er ist jederzeit herzlich willkommen in unserer Gemeinde.

Kenesa Yadetta Guluma wurde vor 16 Jahren als Mitarbeiter der Oromo-Hilfsorganisation (ORA) verhaftet und gefoltert. Durch Intervention von amnesty international kam Kenesa nach zwei Monaten aus dem Haftlager frei. In den folgenden Jahren wurde er jedoch immer wieder von der Polizei abgeholt und verhört, im Abstand von zwei Wochen, mitunter auch wöchentlich. Er wurde beschuldigt, heimlich für die verbotene Oromo Befreiungs Front (OLF) zu arbeiten. Von 1997 bis 2007 war er in einem von „Brot für die Welt“ finanzierten integrierten Landentwicklungsprojekt der Äthiopischen Evangelischen Kirche „Mekane Yesus“ als Verwaltungsassistent tätig. Nach Abschluss dieses Projekts betrieb er seit 2008 einen kleinen Laden in Chanka. In dieser Zeit wurde er an den Markttagen regelmäßig von der Polizei abgeholt, um ihn einzuschüchtern und wirtschaftlich zu ruinieren. Am 4.3.2010 – zwei Monate vor der Reise nach Berlin – kamen bewaffnete Soldaten zu ihm, bedrohten ihn mit dem Gewehr und kündigten an, ihn umzubringen, weil sie wüssten, dass er die Opposition in Oromia für die Wahlen im Mai 2010 unterstütze.

Aufgrund der schwerwiegenden Erlebnisse in seiner Heimat hat er in Berlin um politisches Asyl gebeten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seinen Antrag am 3.11.2010 abgelehnt. Eine gegen diesen Entscheid erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Bayreuth nach der Verhandlung am 27.7.2011 ebenfalls abgelehnt, obwohl es anerkennt, dass Kenesa in Äthiopien politisch verfolgt wurde. Es hat aber die sich seit Jahren wiederholenden Verhaftungen sowie die Drohung, ihn umzubringen, nicht als zureichende Gefährdung anerkennen wollen, um ihm Asyl zu gewähren. Es hat auch die lebensgefährliche Situation nicht sehen wollen, in die Kenesa kommt, wenn er jetzt nach Äthiopien zurückkehren muss.

Wir haben Kenesa als einen Menschen kennen und schätzen gelernt, der für seine Mitmenschen lebt und sich für sie einsetzt – trotz aller erlittener Schikanen. Wir wissen, wie schwer es ihm fällt – als fast 60-Jähriger – seine Familie und seine Heimat zu verlassen. Seine bitteren Lebenserfahrungen haben ihn gelehrt, dass seine Frau und seine Kinder in ihrer Heimat sicherer ohne ihn leben als mit ihm zusammen. In Coburg hat Kenesa begonnen, die deutsche Sprache zu lernen. Über das Unterrichtsangebot im Asylbewerberheim hinaus wurde er von Freunden mit Lehrbüchern versorgt, anhand derer er daran arbeitet, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Gute Englischkenntnisse besaß er schon zuvor. Er arbeitet in einem Coburger Seniorenheim, obwohl er aufgrund seiner psychischen Verfassung mit starken gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat. Engen Kontakt pflegt er weiterhin zu den Berliner Partnergemeinden. Umsichtig hilft er, ihre Partnerschaft nach Äthiopien weiter auszubauen, z.B. die gerade entstehenden Schulpartnerschaften von drei Schulen in Berlin zu Schulen in Chanka.

Gegenwärtig ist Kenesa in Coburg in psychiatrischer Behandlung. Es wurde bei ihm angesichts seiner dramatischen Biografie eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die dringend einer weiteren kompetenten Behandlung bedarf. Laut Einschätzung seines behandelnden Psychiaters sind die nötigen Hilfsmaßnahmen in seiner Heimat nicht gewährleistet.

Es ist zu befürchten, dass Kenesa nach seiner Rückkehr weiteren und schlimmeren Verfolgungen als in der Vergangenheit ausgesetzt sein wird. Neue Berichte von Menschenrechtsorganisationen (z.B. Human Rights Watch) belegen, dass in Äthiopien ein diktatorisches Regime herrscht, dass vor Mord und Terror gegen die eigene Bevölkerung nicht zurückschreckt. Dies geht auch hervor aus der Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 9.11.2011 auf die Kleine Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen zu Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien.

(leicht gekürzt, komplett: savekenesa.files.wordpress.com/2011/11/petition-bleiberecht-fc3bcr-kenesa-yadetta-guluma.pdf)

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News

  • Liebe Unterstützer, werte Interessierte,

    heute wurde die Petition im Petitionsausschuss des bayrischen Landtages beraten und einstimmig beschlossen, dass Kenesa Yadetta Guluma einen Asylfolgeantrag stellen möge (im ersten Verfahren hatte er wohl einiges nicht erzählt). Darüber hinaus soll die Abschiebung während dieser Zeit ausgesetzt werden.

    Besonders betont wurde die nachgewiesene Verfolgung von Kenesa und die große Verantwortung des Ausschusses wegen der über 4.000 Unterschriften im Internet (!!!!).

    Vielen Dank nochmals an dieser Stelle an Sie / Euch alle für die Unterstützung. Wir hoffen nun, mit dem Folgeantrag eine differenziertere Prüfung dieses Einzelfalles mit neuen Erkenntnissen von Seiten der Behören erreichen zu können.

    Wir... further

  • Liebe Unterstützer, werte Interessierte,

    die Petition ist inzwischen dem Petitionsausschuss des bayrischen Landtages zugegangen und von einer Abschiebung wurde im Moment abgesehen. Da der Petitionsausschuss erst in der kommenden Woche zu dieser Petition tagen wird, konnten wir die Online-Unterschriftensammlung noch bis zum Wochenende verlängern.

    Wir bitten Sie ganz herzlich, diese Zeit zu nutzen um noch mehr Unterstützer zu mobilisieren. Machen Sie Freunde, Familienmitglieder, Kollegen und Bekannte auf diesen Fall aufmerksam. Damit können wir dem Petitionsausschuss zeigen, dass es ein breites Interesse an diesem Fall - nicht nur in Bayern - gibt.

Kirchenasyl-Erfolge - Zusammenarbeit bringt Staats-Diensten Neu-Erkenntnisse, wofür zuvor blind und taub. "Asylrecht ist nichts wert - solange Zugang Schutzsuchenden verwehrt." (>Charta neue Sanctuary Bewegung Europa< 2010 - Zeichnung empfohlen! www.kirchenasyl.de/1_start/Kasten%20Aktuelles/Charta-deutsch.pdf) Ablehnung scheint nicht behandlungsfallgerecht in objektiver Abwägung sorgsam bedacht, Zugang zum Asyl nur deshalb verwehrt. Die Petition mag dem staatlichen Nachdenken aufhelfen.

Einbürgerungen auch für Kosovaren ermöglichen Petition bitte auch unterschreiben

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