Region: Bawaria
Ochrony mniejszości

Bleiberecht für Leyla! Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses gegen Sultan Karayigit

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Bayerischer Landtag
2 377

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  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Das bayerische Innenministerium möge seinen Einfluss geltend machen für:

  1. Die Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses der Stadt Nürnberg gegen Sultan Karayigit (Leyla), geb. 14.9.1992, momentan wohnhaft in einem Asylbewerberheim in München.

  2. Die die Wiederinkraftsetzung sämtlicher bürgerlicher Rechte für Sultan Karayigit.

Uzasadnienie

Die junge Kurdin Sultan Karayigit bekam zu ihrem 18. Geburtstag von der Stadt Nürnberg einen Ausweisungsbescheid. Basierend auf § 54a des Ausländergesetzes wurde dies mit der Teilnahme an angemeldeten, legalen Veranstaltungen und Demonstrationen begründet, die „Frieden in Kurdistan, Freiheit für Öcalan“ als Ziel hatten. Auf diesen Veranstaltungen und Demonstrationen sollen auch in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Parolen gerufen worden sein. Sultan Karayigit war zu diesem Zeitpunkt zwischen 14 und 16 Jahren alt. Zudem werden ihr widerholte Besuche im kurdischen Verein Medya Volkshaus e.V. Nürnberg angelastet, der u.a. seit mehreren Jahren regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Nürnberg kurdische Kulturtage ausrichtet. Die Ausweisung wurde im Eilverfahren vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Leyla war aufgrund des positiven Asylbescheides für ihre Mutter 2003 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und wohnt seitdem in Nürnberg. Tatsache ist, dass ihre Mutter, die aufgrund einer versäumten Einspruchsfrist wegen eines Propagandadelikts rechtkräftig verurteilt wurde, wegen einer Asylanerkennung aufgrund mehrjähriger Haft und Folter in der Türkei nicht abgeschoben werden kann. Sie hatte bis 1999 für die damals noch legale kurdische Partei HADEP gearbeitet.

Frau Roza Karayigit hat Asyl, ihre Tochter aber kein eigenständiges. Um der Druck auf die Familie zu erhöhen, bekam nun die Tochter Sultan zum 18. Geburtstag die Ausweisung, obwohl sie sich keinerlei strafbare Handlungen oder Verurteilungen hat zuschulden kommen lassen. Sie hat eine Ausbildung im medizinischen Bereich begonnen, spricht gut deutsch, ist gut integriert und hatte im Verein Nachhilfe gegeben.

Aufgrund der Meldeauflagen und Aufenthaltsbeschränkungen - sie durfte die Stadt Nürnberg nicht verlassen – musste sie ihre Ausbildung abbrechen. Trotzdem versuchte sie sich durch den Besuch im Abendgymnasium weiterzubilden. Inzwischen hat sie Asyl beantragt und ist in einem Asylbewerberheim in München untergebracht, mit allen Auflagen, die Asylantragsteller haben. Hier soll ihre Sympathie für die kurdische Bewegung als Grundlage genommen werden, das Leben einer hoffnungsvollen, jungen Frau zu zerstören. Sie sollte nach dem Willen der Behörden in eine Land abgeschoben werden, in dem sie keine Verwandten mehr hat, in dem ihre Mutter schwer gefoltert wurde, und das durch die Berichterstattung in türkischen/kurdischen Medien über den Fall nun auf sie aufmerksam geworden ist. Das Bündnis „Bleiberecht für Leyla“ hält dies einer demokratischen Gesellschaft für unwürdig und fordert die Rücknahme des Ausweisungsbeschlusses.

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Aktualności

Juristisch: Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Faktisch: Frau Karayigit hat sich keiner Straftat schuldig gemacht. Ihre Sympathie für die kurdische Bewegung soll ihre Ausweisung rechtfertigen in ein Land, wo sie keine Verwandten hat, wo ihre Mutter schwer gefoltert und mit Repressalien gegen ihre Familie bedroht wurde. Sie kann nicht abgeschoben kann, weil sie Asyl hat. Nach der erlittenen Folter und dem Psychoterror setzt die Ausweisung ihrer Tochter dem die Krone auf.

Das nationalistische Gehampel von Kurden vs. Türken ist von vorvorgestern. Haben die Leute sonst nix zu tun? Langeweile? Seien wir froh, wenn Frieden und Freiheit herrscht.

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