Regione: Bavarija
Migracija

Bleiberecht für Mohammed nach § 60 Abs. 5 AufenthG

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bayerischer Landtag
1 084 Palaikantis

Peticijos gavėjas neatsakė.

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  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Die Ablehnung des Asylantrags von Mohammed muss aufgehoben werden.

Mohammed ist Flüchtling in 2. Generation und soll abgeschoben werden in ein Land, das er nicht kennt, in welchem er keine Perspektive hat und auch nicht in Sicherheit ist. Er ist seit 2,5 Jahren in Deutschland, hat einen Vollzeit-Arbeitsvertrag, lernt deutsch und möchte eine Ausbildung bei seinem Arbeitgeber absolvieren.

Die Alternative: Abschiebung nach Afghanistan, ein Leben auf der Straße, sehr wahrscheinlich verbunden mit erniedrigenden oder unmenschlichen Maßnahmen. Es gibt Berichte über Straftäter, die wegen gravierender Delikte wie Vergewaltigung, Prostitution oder Mord angeklagt oder verurteilt wurden und bei denen zusätzlich mitgeteilt wurde, dass es sich um Homosexuelle gehandelt habe.

Mohammeds Vater verließ Afghanistan vor Jahrzehnten, ging in den Iran und heiratete dort. Als Jugendlicher entdeckte Mohammed seine Homosexualität. Auf Homosexualität steht im Iran die Todesstrafe. Trotz aller Versuche im Alltag unauffällig zu bleiben, lernte er schnell was es bedeutet Homosexuell zu sein. Verhaftungen und die damit ausgeübte Gewalt in Form von Schlägen bereiteten ihn auf das Leben als homosexueller Jugendlicher vor. So flüchtete er, wie viele andere auch. Seine Eltern leben seitdem gefährlich, seine bekannt gewordene Neigung brachte auch sie in Gefahr. Anderthalb Jahre verbrachte er allein in der Türkei, ohne wirkliche Perspektive und machte sich 2016 über die Balkanroute auf nach Deutschland, um hier einen Antrag auf Asyl zu stellen. Er fand Arbeit in einem Restaurant und integriert sich. Er lebt unauffällig und ist zum Christentum konvertiert, denn hier trifft er auf Verständnis, Respekt und Halt. Abgelehnt wurde sein Antrag auf Asyl, weil er gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zögerte, angesichts des sensiblen Charakters der Informationen, die die persönliche Intimsphäre seiner Person, insbesondere seiner (gelebten) Sexualität, betreffen,ausführlich und detailliert zu berichten.

Priežastis

Im Iran besteht derzeit die konkrete Gefahr, dass Homosexuelle unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Die Homosexualität ist eine Todsünde, das iranische Strafrecht sieht als Regelstrafe die Todesstrafe vor.

Also beschließt Deutschland nach Afghanistan abzuschieben, da dies angeblich seine Heimat sei, jedoch gilt auch hier die Todesstrafe auf Homosexualität. Dieses und andere diskriminierende Gesetze sowie entsprechendes politisches Vorgehen gegen Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten erhöhen in Afghanistan erheblich das Risiko, Opfer von Belästigungen oder sogar tödlicher Gewalt zu werden. In Deutschland erwartet Mohammed ein unbefristeter Arbeitsvertrag, verbunden mit einer von der IHK anerkannten Ausbildung in der Gastronomie, die nebenbei bemerkt einen eklatanten Personalmangel aufweist, welcher in einem bekannten Ingolstädter Restaurant behoben wurde, durch Mohammeds Bereitschaft hier zu arbeiten, abends, an den Wochenenden und auch an Feiertagen.

Wir appellieren an den bayerischen Landtag das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für Mohammed auszusprechen (Beispiel VG Würzburg, Urteil v. 15.02.2017 – W 6 K 16.31039).

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diskusijos

Menschen, die in ihrem Heimatland an Leib und Leben gefährdet sind, ist Schutz zu gewähren. Angefangen beim fehlenden sozialen Netzwerk, über täglichen Terror, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit die dem Mann im Kriegsland Afghanistan bevorstehen. Umgeben von Taleban und Korruption kann keiner in diesem Land irgendetwas aufbauen.

Richtig, kein Mensch ist illegal. Aber wer kein BleibeRECHT hat, hat es nunmal nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat. Man kann nicht mal nach belieben für und gegen einen Rechtsstaat sein. Deutschland kann nicht alle Menschen aufnehmen, die homosexuell sind.

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