Mediu inconjurator

Bürgerantrag für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung der Gemeinde Marquartstein

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Gemeinderat Marquartstein
134

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  1. A început 2019
  2. Colectia terminata
  3. Trimis pe 15.07.2020
  4. Dialog
  5. A eșuat

Antrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein möge folgenden Beschluss fassen:

Die Gemeinde Marquartstein verfolgt bei der zukünftigen Digitalisierung des Ortes die Zielsetzung eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes bei der ortsansässigen Bevölkerung. Sie stellt den präventiven Gesundheitsschutz vor das Anliegen einer optimalen Funkversorgung oder wirtschaftlichen Interessen der Betreiberfirmen. Sie sorgt insbesondere durch planerische Maßnahmen und Vorgaben für eine Minimierung der Strahlenbelastung bei der Errichtung von Funkmasten für die funktechnische Versorgung. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit Vorsorgemaßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten:

Die Gemeinde nutzt im Falle einer Antragstellung durch einen Betreiber ein Dialogverfahren zur Einigung über bestehende und geplante Standorte von Mobilfunkanlagen. Sie beauftragt in diesem Falle ein unabhängiges Gutachterbüro wie das Umweltinstitut München mit der Erstellung eines Mobilfunk-Vorsorgekonzeptes. Damit soll sie das technische Rüstzeug an der Hand haben, um ihre planerischen und ggf. juristischen Möglichkeiten zu einem optimalen Gesundheitsschutz voll ausschöpfen zu können. Hierbei werden die betroffenen BürgerInnen informiert und in die Planungen eingebunden.

Die Gemeinde bekennt sich bereits im Vorfeld zu folgenden Zielvorgaben:

• Keine Funkmasten im Umkreis von 200 Metern im Umkreis von sensiblen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Altenheimen), und im Umkreis von 100 m um reine und allgemeine Wohnbebauung zu genehmigen

• Keine Indoorversorgung bei der Genehmigung von Funkanlagen, sondern nur eine Outdoorversorgung zu ermöglichen

• überall die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewerts für Mobilfunkstrahlung von 0,01 mW/m² anzustreben

• den Aufbau des besonders gesundheitsbedenklichen 5G Netzes in der Gemeinde zu verhindern oder längstmöglich hinauszuzögern, ggf. unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.

• Die Breitbandversorgung der Haushalte vor deren funktechnischer Anbindung ist weiterhin zu begünstigen.

Die Gemeinde verwendet bei der Neuinstallationen oder Erneuerung von Kommunikationsinfrastruktur in Kindergärten und Schulen kabelgebundene Lösungen. Auf die Verwendung von Funkwasserzählern durch das Wasserwerk wird in Zukunft verzichtet.

Sollte dieser Antrag im Gemeinderat als Ganzes nicht mehrheitsfähig sein, so wird eine Abstimmung der Einzelpunkte erbeten.

motive

LTE und 5G

Bis 2022 sollen 98% der deutschen Bevölkerung mit LTE versorgt werden. Ein zusätzlicher Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G steht schon in den Startlöchern. Auch Marquartstein wird von dieser neuen Technik betroffen sein. Für 5G wird alle 100 m eine Sendeanlage erforderlich sein. Mit dem Ausbau der Funknetze wird eine erhebliche Steigerung der Strahlenbelastung durch Elektrosmog verbunden sein, wenn die Gemeinde nicht steuernd eingreift. Dass der Aufbau des 5G Netzes auch der Gemeinde Marquartstein schon bald bevorstehen könnte, zeigt das Beispiel der Gemeinde Bergen, in der die Telekom den Bau eines 5G Mastes bereits beantragt hat.

Vorsorgeprinzip

In der europäischen Union gilt in der Umwelt- und Gesundheitspolitik das Vorsorgeprinzip. Danach sollen die denkbaren Belastungen für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden, gerade dann, wenn es nur den Verdacht gibt, dass es gesundheitsschädlich sein könnte. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge (https://www.juraforum.de/lexikon/vorsorgeprinzip). Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden.

Gesundheitsgefahren und Vorsorgeprinzip

Dabei sind es nicht nur vage Vermutungen. Hunderte wissenschaftlicher Studien (https://www.emfdata.org/de) weisen darauf hin, dass es durch elektromagnetische Strahlung zu Anormalitäten in der Blutzusammensetzung und im Hormonspiegel kommt und Gesundheitsschäden wie Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Ohrgeräusche (Tinnitus), Herzbeschwerden und Fruchtbarkeitsstörungen bis hin zu Krebs und Erbschäden auftreten können, und zwar schon weit unterhalb der deutschen Grenzwerte. Selbst wenn die Wirkungsmechanismen bei der Entstehung der Krankheiten bisher bei weitem noch nicht geklärt sind, erfordert die Vielzahl der bisherigen wissenschaftlichen Studien die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Kommunale Vorsorge

Das Vorsorgeprinzip gilt auf allen Ebenen politischen Handelns. Damit kann auch eine Gemeinde Vorsorge betreiben, selbst wenn übergeordnete Instanzen keinen Handlungsbedarf sehen und dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufende Grenzwerte festlegen. Der vorsorgende Gesundheitsschutz ist im Baugesetz als einer der Leitfäden für die kommunale Bauleitplanung genannt (BauGB §1 (6) 1, 7 c,e). Gerichtsentscheidungen bestätigen die kommunale Planungshoheit der Gemeinden und das Recht auf Umsetzung des Vorsorgeprinzips auf kommunaler Ebene.

Dialogverfahren

Idealerweise wird die Gemeinde die Digitalisierung ihrer Gemeinde im Konsens mit den Betreiberfirmen durchführen. Dabei müssen die Betreiber aber erkennen können, dass die Gemeinde den Gesundheitsschutz als gleichberechtigtes Interesse zum Aufbau der Infrastruktur verfolgt und dass Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht alleiniges Kriterium für den Netzaufbau dienen können.

Unbedenkliche Strahlenbelastung

Ein Funknetz muss so aufgebaut sein, dass niedrige Strahlenbelastungen zur Selbstverständlichkeit gehören. Eine wünschenswerte Situation wäre die Einhaltung des ehemaigen Salzburger Vorsorgewerts für Mobilfunkstrahlung von 0,01 mW/m². Dessen Einhaltung ist problemlos möglich, da ein Handyempfang bereits bei Strahlungsintensitäten von 0,000084 mW/m² möglich ist.

Mobilfunkkonzept

Für die Planungen eines gesundheitsverträglichen Ausbaus der digitalen Versorgung sollte die Gemeinde das erforderliche Wissen und die Erfahrung von außen zukaufen. Sie sollte hierzu ein von den Betreiberfirmen unabhängiges Gutachterbüro (z.B. Umweltinstitut München) beauftragen, ein Konzept zu erstellen, wie sie eine weitgehende Outdoor-Versorgung bei gleichzeitig optimalem Gesundheitsschutz erreichen kann (Beinhaltet: die Bestandsaufnahme, Erstellung eines Sendekatasters mit Geländemodell, Simulation und Messung der vorhandenen Strahlenbelastung, Untersuchung von Standortalternativen, Empfehlungen für die Umsetzung in der Aufstellung von Bebauungsplänen), und welche planerischen und juristischen Mittel sie ausschöpfen kann, um dieses Konzept auch durchzusetzen. Das Beispiel der Gemeinde Bernau zeigt, wie durch ein solches Vorgehen, ein Funkmast versetzt wurde.

Mit diesen Vorsorgemaßnahmen kann die Gemeinde dazu beitragen, dass bei einer Digitalisierung der Gemeinde der Gesundheitsschutz die höchste Priorität erhält. Die Gemeinde würde sich dadurch auch im Bereich Tourismus schon bald von anderen Tourismuszielen positiv abgrenzen und dies bewerben können.

Die ungekürzte Begründung zu diesem Antrag, die auch dem Gemeinderat vorgelegt werden wird, kann unter dem Link https://www.openpetition.de/pdf/blog/buergerantrag-fuer-eine-gesundheitsvertraegliche-digitalisierung-der-gemeinde-marquartstein_ausfuehrliche-begruendung-zur-petition_1570560040.pdf eingesehen werden.

Iti multumesc pentru sprijin

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  • Diese Petition wurde als Bürgerantrag formuliert. Bei Unterschrift von 1% der Einwohner der Kommune muss der entsprechende Bürgerantrag im Gemeinderat behandelt und zur Abstimmung gebracht werden. Bei Rücksprache mit der Verwaltung der Gemeinde Marquartstein stellte sich heraus, dass Online Unterschriften für einen Bürgerantrag nicht angerechnet werden. Obwohl wir also das erforderliche Quorum erreicht haben, müssen wir die Unterschriften also handschriftlich unterschrieben auf einem Unterschriftenbogen zusammenbringen. Dies hatten wir auch vor, aber die Ausgangs- und Kontaktsperren verhinderten eine Aktion auf der Straße vor dem edeka. Jeute standen wir erstmals zur Unterschriftensammlung vor dem genannten Einkaufsmarkt, haben aber die erforderlichen... mai departe

  • Diese Petition wurde als Bürgerantrag formuliert. Bei Unterschrift von 1% der Einwohner der Kommune muss der entsprechende Bürgerantrag im Gemeinderat behandelt und zur Abstimmung gebracht werden. Bei Rücksprache mit der Verwaltung der Gemeinde Marquartstein stellte sich heraus, dass Online Unterschriften für einen Bürgerantrag nicht angerechnet werden. Obwohl wir also das erforderliche Quorum erreicht haben, müssen wir die Unterschriften also handschriftlich unterschrieben auf einem Unterschriftenbogen zusammenbringen. Dies hatten wir auch vor, aber die Ausgangs- und Kontaktsperren verhinderten eine Aktion auf der Straße vor dem edeka. Jeute standen wir erstmals zur Unterschriftensammlung vor dem genannten Einkaufsmarkt, haben aber die erforderlichen... mai departe

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