Regiune: Turingia

Bürgerbeteiligung beim Neuen Bauhaus-Museum Weimar

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
14 de susținere 14 in Turingia

Petiția a fost inchisa

14 de susținere 14 in Turingia

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages .

Redirecționare

Welches Ziel hat die Petition? Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Thüringer Landtag überprüft, ob die Zurückweisungen von drei Anträgen auf Durchführung eines Bürgerbegehrens in Verbindung mit dem Neuen Bauhaus-Museum Weimar rechtmäßig sind.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Zurückweisung der drei Anträge der Bürgerinitiative "Das Bauhaus-Museum neu denken!" auf Zulassung eines Bürgerbegehrens am 19.03.2014, 24.09.2014 und 17.03.2015 durch die Stadtverwaltung Weimar

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Stadtverwaltung Weimar

Wie wird die Petition begründet? Das Recht, mittels eines Bürgerbegehrens direkt mitzubestimmen, ist in den Gesetzen unseres Landes verankert (ThürVerf/Artikel 45 und ThürKO §17). Für direkte Demokratie sind die Thüringer 1989 auf die Straße gegangen. Dafür haben sie von 2003 bis 2009 mit einer Viertelmillion Unterschriften gekämpft (Reform der Gesetze). Dieses Recht ist ein hohes Gut und darf von der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Weimar nicht wiederholt ausgehebelt werden.

Bürgerbeteiligung sollte bei einem Großbauprojekt mit einem Volumen von gegenwärtig 28 Millionen Euro selbstverständlich sein. Doch in Weimar haben Stadtverwaltung und Klassik Stiftung Fakten geschaffen, bevor die Bürger das Museumsprojekt anhand konkreter Entwürfe diskutieren konnten. Als sich den Weimarern dazu die erste Gelegenheit bot (Architektur-wettbewerb 2012), kam ihre Kritik am Siegerentwurf bereits zu spät, denn Stadt und Stiftung hatten bereits 2010 einen folgenschweren Vorvertrag geschlossen. Mit Verweis auf die vertraglichen Verpflichtungen wird den Weimarern seither die Durchführung eines Bürgerbergehrens verwehrt.

Stadt und Stiftung haben sich zur Umsetzung eines Bauprojekts entschlossen, welches die Stadt finanziell überfordert und das konzeptionell wie auch ökologisch fragwürdig ist. Als Beispiele seien hier genannt: der Abriss intakter Infrastruktur, die Erhöhung der Feinstaub- und Verkehrslärmbelastung durch die Straßenverlegung und der bauliche Eingriff in den denkmalgeschützten Weimarhallenpark. Während man die Kosten und Folgekosten des Projekts weiter schönrechnet, sollte für 2015 ein Haushalt mit Kürzungen im Sozialbereich verabschiedet werden.

Gegen Steuerverschwendung und Basta-Politik gibt es Widerstand. Die Bürger haben drei Anträge auf Bürgerbegehren eingereicht, gegen die Zurückweisung geklagt, gegen den Abriss der Straßen Widerspruch eingelegt, den Landesrechnungshof eingeschaltet. Außerdem läuft die Klage eines Anliegers. Wiederholt wurden für ein konzeptionell anspruchsvolles, ökologisches und kostengünstiges Neues Bauhaus-Museum Alternativen aufgezeigt.

Die Geschichte der Stadt Weimar ist auf so schicksalshafte Weise mit Demokratie und Diktatur verknüpft, dass wir erschrocken darüber sind, wie unbekümmert die Stadtverwaltung Weimar unter dem Stillschweigen der Stadträte das demokratische Grundrecht auf Durchführung eines Bürgerbegehrens außer Kraft setzt.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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știri

  • Die Petition wurde am 11. Mai 2015 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von 14 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Damit war das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz) nicht erreicht.

    Unabhängig von der Veröffentlichung der Petition hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind die Bescheide der Stadt Weimar über die Zurückweisung der Anträge auf Zulassung eines Bürgerbegehrens vom 18. März 2014 und
    17. März 2015 bestandskräftig geworden. Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens vom
    23. August... mai departe

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