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Bundeskindergeldgesetz - Streichung des Kindergeldes für z.B. kostenfreie Unterbringung, Betreuung etc. von Kindern und Jugendlichen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2019
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Kindergeld zu streichen um den Weg für allgemein kostenfreie Unterbringung, Betreuung, Fachpersonal, Auditierungen und Bildung, sowie die dazugehörigen Sachmittel, für Kinder und Jugendliche frei zu machen und damit zu finanzieren.

Selgitus

Die Ausgabe des Kindergeldes erreicht, in meinen Augen, in den meisten Fällen nicht den gewünschten Effekt. Der Grundgedanke, Familien finanziell zu unterstützen ist löblich, in den wenigsten Fällen kommt das Geld aber den Kindern zu gute. Eltern, unabhängig vom Einkommen, brauchen Planungssicherheit und Flexibilität im heutigen Alltag. Das verlangt vor allem die Arbeitswelt des21sten Jahrhunderts. Bei einer sehr guten, flexiblen Betreuung, sowie Verpflegung, können alle Eltern (verheiratet oder alleinerziehend) unabhängig von Vorgaben des Arbeitgebers, ihrer Arbeit nachgehen. Des weiteren haben Kinder die Chance, bei sozial schwachen Hintergründen, diesen Kreislauf zu durchbrechen und können erleben, dass Bildung, regelmäßiges Essen und soziales Verhalten normal sind. Auch werden so überforderte Eltern entlastet. Einfach Geld, aus überwiegend populistischen Gründen, zu verteilen kann keine Lösung sein und geht, in der heutigen Zeit, gänzlich am Ziel vorbei. Dies zeigen Beispiele wie Betreuer- und Lehrermangel. Schlecht ausgestattete Kitas und Schulen, immer teurer werdende Schulmittel wie Bücher, Rechner, etc.. Ein weiterer Aspekt ist der Missbrauch dieser Zuwendung. Dieser wäre damit sofort unterbunden. Hier darf und muss man auch erwähnen, dass es Elternteile gibt die Kinder wegen des Geldes bekommen. Dies ist keine einfache Behauptung, sondern bestätigt durch Angestellte der Sozialämter. Es sei hier unbestritten, dass dies nicht die Regel ist aber es ist ein Teil des Zustandes. Eltern mit höheren Einkommen, bräuchten diese Leistungen überhaupt nicht. Zuwendungen für sozial schwach gestellte Eltern oder Alleinerziehende können über Sozialleistungen beantragt werden, ähnlich wie z.B. Zuschüsse bei Klassenfahrten. Ein Blick hinter die Kulissen und Befragungen von ErzieherInnen, LehrerInnen und SozialarbeiterInnen, würde hier nicht nur hilfreich sein, sondern die Forderung der Umwandlung/Streichung des Kindergeldes befürworten. Ebenfalls darf es hier nicht um Kompetenzen gehen. Kindergeld als staatliche Zuwendung und Gebühren für Kitas etc. Landesangelegenheit. Bei einer staatl. Streichung, kann eine Verteilung an die Länder, mit der Forderung der Umsetzung des o.g., erfolgen.

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