Region: Tyskland

Bundesregierung - Automatische Veröffentlichung aller von öffentlichen Stellen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
433 Stödjande 433 i Tyskland

Petitionen är avslutad

433 Stödjande 433 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen, die von Bundesministerien und Bundesbehörden sowie deren untergeordneten Behörden, Ämtern und angegliederten Einrichtungen in Auftrag gegeben werden, unmittelbar nach Fertigstellung und Abgabe beim Auftraggeber im Internet veröffentlicht werden sowohl in lesbarer Form (HTML und PDF) als auch in einem Datenformat, das eine maschinelle Auswertung der Daten ermöglicht.

Orsak

Kurzfassung:Dieser angeregte Bundestagsbeschluss schafft Klarheit in der Grauzone zwischen Regierungshandeln und parteipolitischem Handeln, schließt eine Lücke im Informationsfreiheitsgesetz und setzt eine Vorgabe der 'Digitalen Agenda' der Bundesregierung um.Langfassung:Der in dieser Petition angeregte Beschluss des Bundestages wird in einer gesetzgeberischen Grauzone für Klarheit sorgen und somit wesentlich zur demokratischen Hygiene in der Gesellschaft beitragen. Denn die im Wortlaut der Petition angeführten Meinungsumfragen sind unter zwei Aspekten besonders kritisch zu betrachten:1) Trotz mehrfacher Rügen des Bundesrechnungshofes und einer warnenden Anmerkung des Bundespräsidenten Lammert werden vom Kanzleramt und den Ministerien immer wieder Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Derartige Umfragen, welche sehr häufig die Einschätzung der Bevölkerung zu konkretem Regierungshandeln erheben, sind auch von hohem parteipolitischem Interesse. Eine Trennung von Parteipolitik und Regierungshandeln ist dabei dem weiten Feld der Interpretation überlassen. Der Bundesrechnungshof verweist zu Recht darauf, dass durch steuerfinanzierte Regierungsumfragen die Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien verletzt werde, da sich die Regierungsparteien auf diesem Weg mit öffentlichen Mitteln einen Informationsvorsprung gegenüber den Oppositionsparteien verschafften.2) Wie mehrere gerichtlichen Auseinandersetzungen in den letzten Jahren zeigen, weist das Informationsfreiheitsgesetz an dieser Stelle eine Lücke auf. Im Sinne von Transparenz und Offenheit des Regierungshandelns in demokratischen Gesellschaften muss durch einen Bundestagsbeschluss die Klärung der Rechtslage herbeigeführt werden, welche nur in der Offenlegung der Daten aus Meinungsumfragen bestehen kann.In der 'Digitalen Agenda' der Bundesregierung heißt es zudem:"Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo-, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8Open Data Charta vor."Mit diesem Bundestagsbeschluss wird also eine Forderung der 'Digitalen Agenda' direkt umgesetzt.

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Nyheter

  • Pet 1-18-06-1105-012091

    Bundesregierung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – zu
    überweisen. Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, dass die Ergebnisse der von Bundesministerien und
    Bundesbehörden in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen unmittelbar nach
    Fertigstellung und Abgabe beim Auftraggeber sowie ferner Gutachten zu bestimmten
    Themen in menschen- sowie maschinenlesbaren Formaten im Internet veröffentlicht
    werden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 433 Mitzeichnungen und sieben
    Diskussionsbeiträgen... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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