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Bundesregierung jetzt handeln ! Umsatzsteuer auch für Kleinstunternehmen !

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās 2018
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  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Wir Friseure der Friseurinnung Kreis Böblingen möchten eine Änderung der Kleinstunternehmerregelung:

Etwa ein Drittel aller Friseurbetriebe in Deutschland sind als Kleinstunternehmen angemeldet und bezahlen keine Umsatzsteuer. Der Kleinstunternehmer darf pro Monat 1458 € Umsatz nicht überschreiten - von was soll der Kleinstunternehmer leben?

Teilweise werden noch Gelder vom Amt beantragt, um genug zum Leben zu haben. Dieses Gesetz hat keine Berechtigung mehr , es führt zu staatlich geduldeter Schwarzarbeit .Es erschwert ehrlichen Betrieben , die notwendigen Preise zu verlangen, um auch in Zukunft noch Mitarbeiter zu bekommen und sie gut zu bezahlen .Kleinstunternehmer bilden auch nicht aus.

Viele Kunden orientieren sich an den Preisen der legalisierten, schwarzarbeitenden Kleinstunternehmern und empfinden die Preise der steuerzahlenden Friseure als überteuert . Das Kleinstunternehmergesetz stammt aus Schröders Agenda 2010. Damals hatten wir eine hohe Arbeitslosigkeit. Heute suchen wir nach Mitarbeiter .

Pamatojums

Wir möchten einen fairen Wettbewerb. Es ist ungerecht den anderen Friseurbetrieben gegenüber ,die 19% Umsatzsteuer abführen müssen. Die Kleinstunternehmerregelung sollte auf zwei Jahre begrenzt werden. Anstatt ein Drittel der Friseure keine Umsatzsteuer bezahlen zu lassen, sollte ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die ganze Branche gelten.

Wir wünschen uns mutige Politiker, die uns unterstützen einen fairen Wettbewerb zu bekommen, wo die Ehrlichen nicht die Dummen sind. Unsere Mitarbeiter sollen endlich von Ihrer Arbeit leben können. Nur durch gute Bezahlung bekommen wir glückliche und zufriedene Mitarbeiter.

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- Schwarzarbeit lässt sich damit nicht bekämpfen - Zu viel Bürokratie Eine Schwarzarbeit wird sich damit nicht bekämpfen lassen, denn dann wird ja der Anreiz noch größer den Umsatz nicht zu versteuern. Denn gerade für Kleinstbetriebe (z.B. ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt einmal im Jahr) ist der Aufwand für eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung & Co viel zu groß.

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