Familie

Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Bundestags
75 Støttende 70 inn Deutschland

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R, lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: ALG II Bezieher haben kein Recht auf einen Hund als Haustier. Geklagt hatte eine Erwerbstätige, deren geringes Einkommen mit ALG II aufgestockt werden muss und welche die Beiträge zur landesgesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ihrem Einkommen absetzen wollte.

Auch Hartz 4 Empfängern und Menschen in der Grundsicherung darf es nicht verwehrt werden, einen Hund zu halten.

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  • Liebe Unterstützende,
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http://www.focus.de/wissen/natur/hunde/forschung/tid-32042/tiere-im-haushalt-zehn-gruende-warum-es-gesund-ist-einen-hund-zu-halten-hunde-foerdern-die-psychische-entwicklung_aid_1026371.html https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article112145958/Haustiere-tun-ihrem-Menschen-einfach-gut.html

Diese Petition ist wirklich völliger Unsinn. Die Haltung eines Hundes ist ein mögliches Vergnügen wie viele andere Freizeitgestaltungen auch. Dafür, dass die damit verbundenen Kosten aus Steuergeldern getragen werden sollen, gibt es aber nicht den geringsten Grund. Und wer meint, dass Budessozialgericht habe Hartz IV Beziehern Hundehaltung verboten, sollte schlicht lesen lernen, bevor er solchen Unfug ablässt.

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